Bargeldschmuggel ist teuer!
(ots) - Beamte des Zolls am Flughafen
Karlsruhe/Baden-Baden stellten am vergangenen Montag bei einem
serbischen Ehepaar 29.500 Euro mitgeführtes Bargeld fest. Da das
Ehepaar die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Anmeldung nicht
abgegeben hatte, wurde ein Verfahren wegen ordnungswidriger
Nichtanmeldung von Barmitteln eingeleitet. Das ganze Geld wurde von
dem Mann transportiert, daher war er für den vollen Betrag
anmeldepflichtig. Weil der Ehemann keinen Wohnsitz in Deutschland
hat, wurde eine Sicherheit in Höhe von 7.670,- Euro für das zu
erwartende Bußgeld einbehalten.
Hintergrund: Barmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr müssen
bei einer Reise in ein Drittland (Land außerhalb der Europäischen
Union) schriftlich beim Zoll angemeldet werden. Da für verschiedene
Straftaten wie z.B. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Barmittelbewegungen notwendig sind, dienen diese Anmeldungen zur
Aufdeckung bzw. Verhinderung solcher Straftaten. Die Nicht-Anmeldung
ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 1
Million Euro belegt werden kann.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Karlsruhe
Annette Hötzer
Telefon: 0721/3710-328
E-Mail: presse.hza-karlsruhe(at)zoll.bund.de
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Datum: 30.09.2019 - 08:00 Uhr
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