ProSOS

ProSOS - Portal fuer Sicherheit, Rettung und Schutz

 

Hauptzollamt Nürnberg informiert zum Tag des Kaffees - Auch innerhalb der EU gelten Regeln

ID: 2217701

(ots) -
Am 1. Oktober findet der Tag des Kaffees statt, der 2006 vom
Deutschen Kaffeeverband ins Leben gerufen wurde. Jährlich werden in
Deutschland pro Kopf über 160 Liter Kaffee getrunken. Was viele
Kaffeetrinker nicht wissen: sie tragen zu den Einnahmen des Bundes
bei. Denn Kaffee unterliegt der Kaffeesteuer, die für Röstkaffee 2,19
Euro je Kilogramm und für löslichen Kaffee 4,78 Euro je Kilogramm
beträgt. Auch kaffeehaltige Waren werden je nach Gehalt an Röst- oder
löslichem Kaffee besteuert.

Die Kaffeesteuer wird wie alle anderen Verbrauchsteuern vom
deutschen Zoll erhoben und fließt in den Bundeshaushalt.

Wer seinen Kaffee aus dem Urlaub, zum Beispiel aus Italien - oder
einem anderen EU-Mitgliedstaat -, für den persönlichen Bedarf
mitbringen will, sollte die gesetzlich festgelegte Richtmenge von
zehn Kilogramm nicht überschreiten. Bis zu dieser Menge wird eine
Verwendung zu privaten Zwecken angenommen, die steuerfrei bleibt.
Größere Mengen können als gewerbliche Einfuhr angesehen werden,
wodurch die Kaffeesteuer zu entrichten ist. Kaffeelieferungen per
Post- oder Kuriersendung werden prinzipiell als gewerbliche Lieferung
angesehen, auch wenn es sich bei den Empfängern um Privatpersonen
handelt. Hierfür sind verbrauchsteuerrechtliche Vorschriften zu
beachten. Kaffeesteuer wird in entsprechender Höhe fällig.

Erst vergangene Woche fand die Kontrolleinheit Verkehrswege des
Hauptzollamts Nürnberg im Rahmen einer Routinekontrolle sechs
Kilogramm Kaffee im Paketversand aus Italien. Für den Kaffee wurden
keine "Zollformalitäten" erfüllt und somit auch keine Kaffeesteuer
entrichtet. Der Empfänger wird bei seinem zuständigen Hauptzollamt
die Kaffeesteuer nachzahlen und zudem mit einem
Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen müssen.

Im Juli bereits hatte die Kontrolleinheit Verkehrswege knapp 300




Kilogramm Kaffee in einem mit Sammelgut beladenen LKW gefunden. Da
der osteuropäische Fahrer die notwendigen Dokumente nicht vorlegen
konnte, wurde gegen ihn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Nach
Zahlung von rund 1.000 Euro als Sicherheit für die zu erwartende
Strafe und der fälligen Kaffeesteuer durfte der Fahrer seine Reise
fortsetzen.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Nürnberg
Pressesprecherin
Martina Stumpf
Telefon: 0911-9463-1118
E-Mail: presse.hza-nuernberg(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Nürnberg, übermittelt durch news aktuell

Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden   Bargeldschmuggel ist teuer!  Wissen - Sachbeschädigung an Pkw
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 30.09.2019 - 08:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2217701
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: HZA-N
Stadt:

Nürnberg



Kategorie:

Polizeimeldungen



Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
" Hauptzollamt Nürnberg informiert zum Tag des Kaffees - Auch innerhalb der EU gelten Regeln"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Hauptzollamt N (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Call your future - Telefon-Infotag beim Nürnberger Zoll ...

Auch in diesem Jahr sucht der Zoll flexible und motivierte Bewerberinnen und Bewerber, die Engagement und Teamfähigkeit für den großen Einsatzbereich des Zolls als Sicherheitsbehörde und Steuerverwaltung mitbringen. Da die Corona-Pandemie zum Aus ...

Alle Meldungen von Hauptzollamt N