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Fahndungskontrollen entlang der Autobahn - Geldstrafen in Höhe von 3.210,- Euro und 330 Tage Ersatzfreiheitsstrafen vollstreckt

ID: 2217850

(ots) - Seit vergangenem Freitag (27.09.2019) haben
die Beamten der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel, bei ihren
Fahndungskontrollen auf der A17, neun mit Haftbefehl gesuchte
Personen aufgegriffen.

Ein bulgarischer Staatsangehöriger (39), welcher wegen Fahrens
ohne Fahrerlaubnis gesucht wurde, bezahlte am Freitagmorgen vor Ort
die noch offene Geldstrafe (900,- Euro). Für einen serbischen
Staatsangehörigen, welcher am Freitagabend festgenommen wurde, ging
es auf direktem Weg ins Gefängnis. Dort verbüßt der 68-Jährige jetzt
eine 30-tägige Ersatzfreiheitsstrafe wegen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis. Zudem erwartet den 68-Jährigen jetzt ein erneutes
Verfahren, da er bei der Kontrolle wieder nicht im Besitz einer
Fahrerlaubnis war.

Eine Geldstrafe (560,- Euro) wegen Trunkenheit im Verkehr hatte
ein ungarischer Staatsangehöriger (43) bisher noch nicht bezahlt,
welchen die Bundespolizisten am Samstag kontrollierten. Ein
serbischer Staatsangehöriger (54), welcher wegen Diebstahls
verurteilt wurde, bezahlte ebenfalls vor Ort die noch offene
Geldstrafe (100,- Euro). Beide Personen konnten anschließend ihre
Fahrten fortsetzen. Für 80 Tage musste am selben Tag ein 36-Jähriger
in Haft. Der rumänische Staatsangehörige wurde wegen
Urkundenfälschung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt.

Am Sonntagmorgen kontrollierten die Einsatzkräfte der
Bundespolizei einen syrischen Staatsangehörigen. Der 44-Jährige legte
zur Kontrolle unter anderem einen ungarischen Aufenthaltstitel vor,
welcher ihn aber nicht zu einem Aufenthalt in Deutschland berechtigt.
Zudem legte er den Beamten einen syrischen Führerschein vor, der sich
bei der genaueren Überprüfung als Fälschung herausstellte. Den
44-Jährigen erwartet jetzt ein Verfahren wegen des Verdachts der
Urkundenfälschung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das




Aufenthaltsgesetz. Zudem lag gegen den 44-Jährigen noch ein aktueller
Haftbefehl wegen Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz vor. Die noch
offene Geldstrafe (250,- Euro) bezahlte der 44-Jährige vor Ort.

Für insgesamt 220 Tage musste ein 20-Jähriger am Sonntag ins
Gefängnis. Gegen den rumänischen Staatsangehörigen lagen zwei
Haftbefehle wegen Diebstahls vor. Kurz darauf ging es für einen
39-Jährigen ebenfalls von der Autobahn ins Gefängnis. Gegen den
bulgarischen Staatsangehörigen lag ein Untersuchungshaftbefehl wegen
Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahrens unter Alkoholeinfluss vor.

Wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort wurde ein Tschechischer
Staatsangehöriger bereits im Jahr 2017 zu einer Geldstrafe (1.400,-
Euro) verurteilt, welche er bisher nicht bezahlt hatte. Nachdem der
53-Jährige die noch offene Geldstrafe beglichen hatte, konnte er
seine Fahrt fortsetzen.




Rückfragen bitte an:
 
Martin Ebermann
Telefon: 03 50 23 - 676 506
E-Mail: bpoli.berggiesshuebel.oea(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

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Datum: 30.09.2019 - 10:49 Uhr
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