Unfallflucht geklärt
(ots) - Gütersloh (JP) - Am Sonntagabend (29.09., 20.00
Uhr) beschädigte ein bis dahin unbekannter PKW-Fahrer beim Rangieren
auf einem Parkplatz an der Nikolaus-Otto-Straße einen geparkten
Trabant.
Als der Besitzer des Trabants den Schaden feststellte,
verständigte er die Polizei und konnte einen Zettel mit einem Namen
und einer Telefonnummer an der Windschutzscheibe seines Fahrzeugs
vorfinden.
Ermittlungen führten zu einem 84-jährigen Mann aus Schloß
Holte-Stukenbrock, der den Trabant beschädigt hatte und sich vom
Unfallort entfernte.
Gegen den 84-Jährigen wurde ein entsprechendes Strafverfahren
eingeleitet.
Entgegen der weit verbreiteten Ansicht entzieht sich der
Verursacher eines Unfalls auch nicht dem Vorwurf der Unfallflucht,
wenn ein Zettel mit der Telefonnummer an der Windschutzscheibe
hinterlassen wird. Ebenso ist es falsch, dass sich der Verursacher
innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei melden kann und dabei
straffrei ausgeht. Jedes Verlassen des Tatortes wird wie eine
Unfallflucht behandelt.
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Datum: 30.09.2019 - 11:04 Uhr
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