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Ergebnisse aktueller Fahndungsmaßnahmen der Bundespolizeiinspektion Konstanz an der Deutsch-Schweizer Grenze

ID: 2218856

(ots) - Im Rahmen der Binnengrenzfahndung an der
Deutsch-Schweizer Grenze waren Beamte der Bundespolizeiinspektion
Konstanz in den vergangenen Wochen lagebildabhängig unter anderem
wieder in grenzüberschreitenden Zügen im Einsatz. Ferner wurden
Reisende in international verkehrenden Fernreisebussen überprüft.

Im Monat September beanzeigte die Konstanzer
Bundespolizeiinspektion dabei 55 Personen wegen des Verdachts der
unerlaubten Einreise. Darunter war am 24. September eine Reisende in
einem Fernreisebus aus der Schweiz. Die Frau, die auf dem Parkplatz
Döbele in Konstanz von der Bundespolizei überprüft worden war, wies
sich mit einer estnischen Identitätskarte aus. Die Überprüfung ergab,
dass die vorgelegte Identitätskarte im Schengener Informationssystem
als gestohlen gemeldet war. Weiterhin stellten die Beamten fest, dass
es sich bei der Frau augenscheinlich nicht um die Person auf dem
Lichtbild der estnischen Identitätskarte handelt. Aufgrund des
Anfangsverdachts des Missbrauchs von Ausweispapieren und der nicht
feststehenden Identität der Frau wurde sie vorläufig festgenommen. In
der Dienststelle der Bundespolizei in Konstanz fanden die Beamten bei
der Durchsuchung ihrer Sachen syrische Identitätspapiere. Nachdem die
33-jährige syrische Staatsangehörige im Rahmen ihrer polizeilichen
Vernehmung ein Schutzersuchen stellte, wurde sie an die
Landeserstaufnahmestelle in Karlsruhe weitergeleitet.

Insgesamt führte die Bundespolizeiinspektion Konstanz im
vergangenen Monat 28 aufenthaltsbeendende Maßnahmen durch.

25 Personen wurden im vergangenen Monat wegen des Verdachts des
unerlaubten Aufenthalts aktenkundig. Diese im Vergleich zu den
Vormonaten leicht erhöhte Zahl resultiert aus dem im September
vermehrten Fluggastaufkommen am Bodensee-Airport Friedrichshafen
(FDH-Airport).





In 22 Fällen sind im Monat August durch die Konstanzer
Bundespolizei ferner Ausschreibungen zur Festnahme festgestellt
worden. So überprüften am Nachmittag des 19. September - wiederum auf
dem Parkplatz Döbele in Konstanz - Bundespolizisten einen Reisenden,
der, wie sich bei der Kontrolle herausstellte, von der Justiz gesucht
worden war. Seitens der Staatsanwaltschaft Freiburg im Breisgau
bestanden gegen den Mann mehrere Vollstreckungshaftbefehle.
Hintergrund waren rechtskräftige Verurteilungen wegen
Beförderungserschleichung. Der nordmazedonische Staatsangehörige
hatte die daraus resultierenden Geldstrafen in Höhe von insgesamt
680.- EUR noch nicht bezahlt. Durch Zahlung der geforderten Summe
konnte der Verurteilte die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe
abwenden und seinen Weg schließlich fortsetzen.

Darüber hinaus verzeichnete die Bundespolizei Konstanz - neben
sieben Urkundenfälschungen - auch neun Verstöße gegen das
Betäubungsmittelgesetz.

Allgemeine Hinweise: Die Bundespolizeiinspektion Konstanz ist
zuständig in den Landkreisen Konstanz, Bodenseekreis, Ravensburg,
Sigmaringen, Tuttlingen und dem Zollernalbkreis. Der Einsatz gegen
Schleuser und die irreguläre Migration sind Schwerpunkte der Arbeit
der Bundespolizei im hiesigen Inspektionsgebiet. In vielen
Aufgabenbereichen arbeitet die Konstanzer Bundespolizei eng mit
benachbarten und ausländischen Sicherheitspartnern zusammen.

Werle




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Konstanz
Konrad-Zuse-Str. 6
78467 Konstanz
Telefon: 07531 1288 - 104 (zentral: -0)
Mobil: 0175 901 8776
Fax: 07531 1288 - 199
E-Mail: bpoli.konstanz.oea(at)polizei.bund.de
E-Mail: bpoli.konstanz(at)polizei.bund.de

Internet: www.bundespolizei.de
Internet: www.komm-zur-bundespolizei.de
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Datum: 01.10.2019 - 11:32 Uhr
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