(CW) Neubulach - Mann wehrt sich gegen Verlegung, zwei Polizeibeamte verletzt
(ots) - Am Dienstagmorgen kam es bei einem
Unterstützungseinsatz in einer Asylunterkunft in Neubulach zu
Widerstandshandlungen durch einen 20-jährigen Asylbewerber. Dieser
musste schließlich nach einem Krampfanfall noch ärztlich behandelt
werden. Zwei Polizeibeamte wurden bei dem Einsatz verletzt.
Nach den bisherigen Erkenntnissen sollte der 20 Jahre alte
Kameruner am Dienstag in eine andere Asylunterkunft verlegt werden.
Da sich der 20-Jährige gegen die Maßnahmen der Mitarbeiter des
zuständigen Landratsamtes wehrte, wurde die Polizei hinzugezogen. Im
Zuge der anschließenden Wohnungsräumung kam es zu massiven
Widerstandshandlungen, bei denen der junge Mann auch mehrfach nach
den eingesetzten Beamten trat. Hierdurch erlitten zwei Polizeibeamte
Verletzungen, sie konnten ihren Dienst aber weiter fortsetzen.
Nachdem der 20-Jährige unter Kontrolle gebracht und in einen
Streifenwagen verbracht werden konnte, bekam er krampfartige Anfälle.
Er wurde daher an einen Notarzt übergeben und anschließend in einem
Krankenhaus untersucht. Nach Abschluss der ärztlichen Untersuchungen,
wurde der Mann in eine psychiatrische Einrichtung verlegt.
Florian Herr, Pressestelle
Polizeipräsidium Karlsruhe
Telefon: 0721 666 1111
E-Mail: karlsruhe.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Original-Content von: Polizeipräsidium Karlsruhe, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 01.10.2019 - 17:38 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2219209
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-KA
Stadt:
Calw
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" (CW) Neubulach - Mann wehrt sich gegen Verlegung, zwei Polizeibeamte verletzt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).