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Kontrollen zu "Fahren.Ankommen.LEBEN!" mit den Schwerpunkten "Lichttechnische Einrichtungen" und "Kontrolle des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs"

ID: 2219256

(ots) -
Heute, am 2. Oktober, starten in Mecklenburg-Vorpommern die
themenorientierten Verkehrskontrollen mit den Schwerpunkten
"Lichttechnische Einrichtungen" und "Kontrolle des Güter- und
Linienverkehrs". Die Maßnahmen sind Teil der monatlichen Kampagne
"Fahren.Ankommen.LEBEN!". Die Kontrollen finden im gesamten Monat
Oktober statt.

Mit Beginn der dunklen Jahreszeit steht die Überprüfung von
funktionierender Beleuchtung im Fokus der Kontrollen - frei nach dem
Motto "Sehen und gesehen werden".

Wer als Auto- oder LKW-Fahrer mit Licht fährt, wird zum Beispiel auch
durch Fußgänger und Radfahrer besser erkannt. Zudem hilft
eingeschaltetes Licht, um die Überholweite besser einzuschätzen.

Kradfahrer müssen zu jeder Tageszeit mit eingeschaltetem Abblendlicht
fahren. Wer dagegen verstößt und erwischt wird zahlt zehn Euro.
Zusätzlich sollten Kradfahrer für mehr Sicherheit Reflektoren und
Warnwesten tragen.

Eine Unfallursache, die auf mangelhafte oder fehlende Beleuchtung
zurückzuführen ist, sowie Zahlen zu Unfällen aufgrund nicht
eingeschalteten Lichtes gibt es nicht. Kraftfahrzeugführern, die
trotz schlechter Sichtverhältnisse ohne Licht unterwegs sind, zahlen
20 Euro Strafe.

Auch für die Fußgänger und Fahrradfahrer steigt mit der zunehmenden
Dunkelheit im Herbst das Risiko, im Straßenverkehr zu verunglücken.
Die richtige Bekleidung kann dem vorbeugen. Daher wird empfohlen eher
hellere Kleidung zu tragen. Noch wirksamer sind reflektierende
Materialien sowie zusätzliche Reflexbänder und "Blinkies". Während
Autofahrer in der Dämmerung Fußgänger mit dunkler Kleidung erst ab
ca. 25 Metern sehen, können sie die Fußgänger mit heller Kleidung ab
einer Entfernung von rund 40 Metern, mit reflektierender Kleidung
sogar bereits ab 150 Metern erkennen - getreu dem Motto "Sichtbarkeit




bringt Sicherheit".

Die Kontrollen des Linien- und Güterverkehrs - dem zweiten
Schwerpunkt der Kampagne in diesem Monat - werden überwiegend durch
die spezialisierten Autobahnverkehrspolizeireviere durchgeführt.

Tödliche Unfälle, an denen LKW-Fahrer beteiligt waren, gab es
landesweit bisher sieben im Jahr 2019. Im Bereich des
Polizeipräsidiums Neubrandenburg starben dabei ein 66-jähriger
Rollatorfahrer im Januar und ein 26-jähriger Kradfahrer im Mai. Im
Bereich des Polizeipräsidiums Rostock verunglückten im März gleich
drei Verkehrsteilnehmer bei einem Verkehrsunfall mit einer
Sattelzugkombination auf der BAB 24 tödlich.




Rückfragen zu den Bürozeiten:
Polizeipräsidium Rostock
Stefanie Busch
Telefon 1: 038208 888 2040
Telefon 2: 038208 888 2041
E-Mail: pressestelle-pp.rostock(at)polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de
https://twitter.com/polizei_pp_ros

Rückfragen außerhalb der Bürozeiten und am Wochenende:
Polizeipräsidium Rostock
Einsatzleitstelle/Polizeiführer vom Dienst
Telefon: 038208 888 2110
E-Mail: elst-pp.rostock(at)polmv.de

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Datum: 02.10.2019 - 05:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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