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Zoll beschlagnahmt seltene Art der Kopffüßler

ID: 2219275

(ots) -
Beamte am Zollamt in Heidelberg beschlagnahmten den Inhalt einer
Postsendung aus den USA. In dieser befand sich eine durch das
Washingtoner Artenschutzabkommen geschützte "Nautilus seashell", zu
Deutsch "Perlboote".

Ein Ehepaar hatte die auf einer Internetseite angepriesene
"Nautilus Seashell" für ein geringes Entgelt in den USA bestellt und
sich diese per Postpaket zusenden lassen. Auf Grund fehlender
Papiere, die für die Einfuhr in die EU erforderlich sind, eine
sogenannte CITES-Bescheinigung, erfolgte die Beschlagnahme der
Nautilus.

Das Paar hat nun Zeit, die vorgeschriebenen Dokumente innerhalb
eines Monats nach der Beschlagnahme vorzulegen. Ist ihnen dies nicht
möglich, wird die Einziehung der Nautilus angeordnet.

Hintergrund: Zoll und Artenschutz Die Zollverwaltung überwacht die
Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren und Pflanzen bzw. Teilen oder
Erzeugnissen daraus, nach den Bestimmungen des Artenschutzes sowohl
bei gewerblichen Sendungen als auch im Reiseverkehr. Werden
artengeschützte Tiere oder Pflanzen verbotswidrig bzw. ohne die
erforderlichen Dokumente ein- oder ausgeführt, werden sie von der
Zollbehörde beschlagnahmt.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Karlsruhe
Anne Deubel
Telefon: 0721/3710-338
E-Mail: presse.hza-karlsruhe(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 02.10.2019 - 07:30 Uhr
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