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Zollamt Memmingen entdeckt vier geschützte Bärenfelle

Beschlagnahme nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen

ID: 2219312

(ots) -
Augsburg/Memmingen

Als beim Zollamt Memmingen eine große Kiste aus Kanada im Rahmen
der Zollabfertigung geöffnet wurde, schaute mit weit aufgerissenem
Rachen und gläsernen Augen ein ausgestopfter Bärenkopf heraus. Bei
der weitergehenden Warenkontrolle zeigte sich, dass der Bärenkopf zu
einem kompletten Schwarzbärenfell gehört. Die zur Einfuhr bestimmte
Sendung enthielt insgesamt vier vollständige Schwarzbärenfelle und
vier bleiche Bärenschädel. Zwei der Felle sind bereits als Wandbehang
oder Teppich aufbereitet, die anderen beiden haben eine lederne
Rückseite. Diese Trophäen stehen alle unter dem besonderen Schutz des
Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WAA).

Je nach Schutzbedürftigkeit einer bedrohten Tierart sieht das WAA
bei der Einfuhr verschiedene Dokumente und Genehmigungen
verpflichtend im Original vor. Bei dieser Warensendung konnten nur
Kopien von Genehmigungen vorgelegt werden, die zudem abgelaufen
waren. Da die notwendigen Unterlagen nach einer 90-tägigen Frist
nicht vom Einführer nachgereicht werden konnten, mussten die vier
Schwarzbärenfelle und die vier Bärenschädel nach dem WAA
beschlagnahmt werden.

Der Zoll wird in diesen Fällen für das Bundesamt für Naturschutz
tätig, dem nun die weitere Sachbearbeitung obliegt.

Schwarzbärenfell beschlagnahmt

4 Bärenfelle und 4 Bärenschädel

Weitere Informationen zu den Aufgaben des Zolls finden Sie unter
www.zoll.de

Der Zoll bildet aus: www.talent-im-einsatz.de




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Augsburg
Ute Greulich-Stadlmayer
Telefon: 0821/5012-161
0162/29 30 371
E-Mail: Ute.Greulich-Stadlmayer(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 02.10.2019 - 08:55 Uhr
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