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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

ID: 2219353

(ots) - Am 02.10.2019 gegen 03:40 Uhr wurde in der
Fronhofallee in Bad Dürkheim ein Fahrzeuggespann, bestehend aus PKW
und Anhänger, durch eine Funkstreifenwagenbesatzung der
Polizeiinspektion Bad Dürkheim einer Verkehrskontrolle unterzogen. Im
Rahmen dieser stellte sich heraus, dass beide mitgeführten Fahrzeuge
bereits seit Juni weder versichert noch zugelassen und daher zur
Fahndung ausgeschrieben waren. Der verantwortliche Fahrzeugführer gab
gegenüber den eingesetzten Beamten an, davon nichts gewusst zu haben,
was diesen jedoch nicht vor Einleitung eines Strafverfahrens wegen
des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie der
Untersagung der Weiterfahrt schützte.




Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Bad Dürkheim
POLIZEIPRÄSIDIUM RHEINPFALZ
Weinstraße Süd 36
67098 Bad Dürkheim
Telefon 06322 963-0
Telefax 06322 963-120
pibadduerkheim.(at)polizei.rlp.de
SB: C. Orth

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Datum: 02.10.2019 - 09:54 Uhr
Sprache: Deutsch
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