Rastatt, Ottersdorf - Führerschein in Verwahrung genommen
(ots) - Mutmaßlich nicht mehr geeignet, um am
Straßenverkehr teilzunehmen zeigte sich am Dienstagabend ein Senior,
nachdem er neben einer sehr unsicheren Fahrweise auch Sachschaden
verursachte und einen anderen Autofahrer gefährdete. Gegen 19:45 Uhr
befuhr der Mann die L77a vom Rastatter Tunnel kommend in Richtung des
Automobil-Werks. An den Einmündungen zur Amand-Goegg-Straße und der
Gustav-von-Struve-Straße soll er dabei bereits mit der linken
Fahrzeugseite die dortigen Verkehrsinseln gestreift haben. Dabei
beschädigte er seinen linken Vorderreifen und den Unterboden. Mit
luftleerem Pneu fuhr der Mann offenbar weiter über die L77 in die
Ottersdorfer Straße (K3769) bis zur Einmündung Friedrichstraße
(K3741). Beim dortigen Abbiegen in Richtung Ottersdorf nutzte er
nicht die Abbiegespur, sondern kam von der Fahrbahn ab, beschädigte
auf der Gegenfahrbahn eine Schutzplanke und zwang ein
entgegenkommendes Auto zum Anhalten. Die alarmierten Beamten des
Polizeireviers Rastatt konnten den Senior zu Hause antreffen. Der
Führerschein wurde dabei freiwillig den Polizisten übergeben.
Verletzt wurde bei der Fahrt des Mannes niemand.
/rs
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Offenburg
Telefon: 0781/21-1211
E-Mail: offenburg.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Original-Content von: Polizeipräsidium Offenburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.10.2019 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2219372
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-OG
Stadt:
Rastatt
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Rastatt, Ottersdorf - Führerschein in Verwahrung genommen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).