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Finanzkontrolle Schwarzarbeit:

"Nach Bedarf sozialversichert"

ID: 2219387

(ots) - Zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilte
das Amtsgericht Wunsiedel einen Landschaftsgärtner und dessen
Ehefrau. Der Unternehmer beschäftigte seinen Neffen als
Gartenbauhelfer, stornierte jedoch nachträglich die Meldung zur
Sozialversicherung und unterließ es somit die erforderlichen Beiträge
zu entrichten. Der so entstandenen Schaden belief sich auf ca.
1.000,-- Euro. Doch damit noch nicht genug: Im Rahmen der
entsprechenden Ermittlungen stellten die Zollbeamten der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg -
Dienstort Hof zufällig noch einen weiteren Verstoß fest. Als der
Neffe bei einer Auseinandersetzung verletzt wurde und ärztliche
Behandlung benötig-te, meldete die Ehefrau des Gärtners den Neffen
kurzer Hand rückwirkend wieder zur Sozialversicherung an. Tatsächlich
war eine Beschäftigung in dem Betrieb aber weder beabsichtigt noch
möglich. Die erforderliche Arbeitserlaubnis des Neffen war nämlich
zwischenzeitlich abgelaufen. In der Folge beglich die gesetzliche
Krankenkasse jedoch die Behandlungskosten in Höhe von ca. 1.250,--
Euro.

Neben einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 4.800,-- Euro muss
das Unternehmerpaar auch für die Verfahrenskosten aufkommen.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Regensburg
Pressesprecher
Michael Lochner
Telefon: 0941-2086-1502
E-Mail: presse.hza-regensburg(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 02.10.2019 - 10:20 Uhr
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