Bundespolizei stellt bei Kontrolle Verstoß gegen Führungsaufsicht fest
(ots) - Im Rahmen eines bahnpolizeilichen
Unterstützungseinsatzes im Bereich Koblenz/Neuwied wurde von
Bundespolizeikräften der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit
ein 29-jähriger Deutscher, der im Besitz von Betäubungsmitteln
(Marihuana) war, kontrolliert.
Ermittlungen ergaben, dass er im Jahre 2011 wegen schweren Raubes
vom Landgericht Koblenz zu einer langjährigen Freiheitsstrafe
verurteilt wurde. Die kraft Gesetz eintretende Führungsaufsicht
entfällt nicht. Diese untersagt ihm unter anderem keine Drogen oder
Alkohol zu konsumieren.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die
sichergestellten Drogen sowie der junge Mann zur abschließenden
Bearbeitung an die Polizeiinspektion Neuwied übergeben.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Trier
Stefan Döhn
Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0651 - 43678-1009
Mobil: 0175 - 9028191
E-Mail: bpoli.trier.presse(at)polizei.bund.de
E-Mail: stefan.doehn(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Trier, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.10.2019 - 14:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2219782
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL-TR
Stadt:
Neuwied
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Bundespolizei stellt bei Kontrolle Verstoß gegen Führungsaufsicht fest"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Trier (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).