Einbrüche im HSK
(ots) - Arnsberg: Ein Zeuge sah am
Donnerstagmorgen einen 33-jährigen Mann am Eingang des Rathauses. Der
Mann schlug eine Scheibe ein und begab sich anschließend ins Gebäude.
Der Zeuge rief umgehend die Polizei. Diese nahm den Täter noch im
Eingangsbereich fest. Nach ersten Erkenntnissen suchte der Zuwanderer
ein Gespräch mit einem Mitarbeiter des Ausländeramts. Dass das
Rathaus am "Tag der Deutschen Einheit" geschlossen war, erfuhr der
Mann erst durch die Polizei. Nach Beendigung der polizeilichen
Maßnahmen wurde der Mann entlassen. Ein Strafverfahren wurde
eingeleitet.
Arnsberg: In der Zeit von Dienstag, 10.15 Uhr, bis Mittwoch, 11.50
Uhr, versuchten unbekannte Täter in eine Doppelhaushälfte am
Bergheimer Weg einzubrechen. Die Täter scheiterten jedoch an der
massiven Haustür. Hinweise nimmt die Polizei in Arnsberg unter 02932
- 90 200 entgegen.
Schmallenberg: Am 01. Oktober bemerkte eine Angestellte mehrere
Hebelspuren an einer Gaststättentür auf der Weststraße. Die Tür
konnte durch die Täter jedoch nicht aufgebrochen werden. Die genaue
Tatzeit ist unbekannt. Sie liegt vermutlich zwischen dem 28.
September und 01. Oktober. Hinweise nimmt die Polizei in
Schmallenberg unter 0 29 74 - 90 200 entgegen.
Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis
Pressestelle
Holger Glaremin
Telefon: 0291/9020-1140
E-Mail: pressestelle.hochsauerlandkreis(at)polizei.nrw.de
Original-Content von: Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.10.2019 - 12:22 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2220548
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HSK
Stadt:
Hochsauerlandkreis
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Einbrüche im HSK"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Kreispolizeibeh (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).