Kevelaer- Autofahrt unter Drogen und Alkohol
(ots) - Am Mittwoch (02. Oktober 2019) gegen 16.25 Uhr
erhielt die Polizei Kenntnis über einen in Schlangenlinien fahrenden
Autofahrer auf der Bundesstraße 9 zwischen Kevelaer und Weeze. Zwei
Autofahrer, die hinter dem orangen VW fuhren, beobachteten die
halsbrecherische Fahrt und informierten die Polizei. Der Fahrer des
VW Polo überholte in brenzligen Situationen und fuhr mehrfach auf die
Gegenfahrbahn sowie in den Randstreifen. Ein Unfall konnte nur durch
das gute reagieren der entgegenkommenden Fahrzeuge verhindert werden.
Polizeibeamte konnten den 52-jährigen Kevelaerer in Höhe seiner
Wohnanschrift anhalten. Der merklich unter Drogen und Alkohol
stehende 52-Jährige wurde mit zur Polizeiwache genommen, wo ihm durch
einen Arzt zwei Blutproben entnommen wurden. Weiterhin schrieben die
Beamten eine Strafanzeige wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs
und der Führerschein wurde beschlagnahmt. Der Kevelaerer konnte
anschließend die Wache wieder verlassen. Die Polizei sucht weitere
Zeugen, die dem 52-Jährigen auf seiner Irrfahrt auf der B9 ausweichen
mussten.
Hinweise bitte an die Polizei Goch unter Telefon 02823 1080. (as)
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Kleve
Pressestelle Polizei Kleve
Telefon: 02821 504 1111
E-Mail: pressestelle.kleve(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/kleve
Besuchen Sie uns auch auf Facebook und Twitter:
https://www.facebook.com/polizei.nrw.kle
https://twitter.com/polizei_nrw_kle
Original-Content von: Kreispolizeibehörde Kleve, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.10.2019 - 13:34 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2220714
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-KLE
Stadt:
Kevelaer
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Kevelaer- Autofahrt unter Drogen und Alkohol"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Kreispolizeibeh (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).