Aktion Radschlag
Alkoholisierte Pedelec-Fahrer schwer verletzt
(ots) -
Gütersloh (TW/FK) - Wie am Donnerstag (03.10.2019) bereits
veröffentlicht, kam es am frühen Donnerstagmorgen (03.10., 00.11 Uhr)
in Verl zu einem Alleinunfall eines 53-jährigen Pedelec-Fahrers. Der
Zweiradfahrer erlitt schwere Verletzungen. In seiner Atemluft konnte
Alkoholgeruch Atemluft festgestellt werden. Er wurde im weiteren
Verlauf in ein nahegelegenes Krankenhaus eingeliefert. Zudem ist ihm
eine Blutprobe entnommen worden.
Am selben Tag kam es zu wiederholt zu einem Sturz eines
Pedelec-Fahrers. Ein 59-jähriger Gütersloher befuhr am Donnerstag
(03.10., 18.59 Uhr) mit seinem Pedelec den Radweg der Straße Auf der
Haar in Richtung Neuenkirchener Straße. In Höhe der Einmündung zum
Stadtring Sundern kam er aus bislang ungeklärter Ursache zu Fall. Er
verletzte sich hierbei schwer. Der Unfall konnte durch eine
aufmerksame Zeugin, die zu dem Zeitpunkt ebenfalls den Radweg befuhr,
beobachtet werden. Sie alarmierte umgehend die Rettungskräfte.
Während der Unfallaufnahme konnte bei dem Gütersloher
Alkoholgeruch in der Atemluft festgestellt werden. Er wurde durch die
Rettungskräfte zur weiteren Behandlung in ein naheliegendes
Krankenhaus eingeliefert. Dort wurde ihm auch eine Blutprobe
entnommen. Das Pedelec wies einen geringen Sachschaden auf.
AKTION "RADSCHLAG" Im Kreis Gütersloh verunglückte Radfahrer
stellen einen Anteil von mehr als 30 % an der Gesamtanzahl der bei
Verkehrsunfällen Verletzten dar. Im Vergleich zum Jahr 2017 ist die
Zahl der Verkehrsunfälle mit Radfahrern (inklusiv Pedelec-Fahrern)
nochmals deutlich gestiegen. (2017: 675 Unfälle mit Radfahrern, davon
491 Verletzte; 2018: 772 Unfälle mit 588 Verletzten). Das ist eine
Entwicklung, die wir so nicht hinnehmen wollen und durch konsequente
Maßnahmen entschieden entgegen wirken werden. Das Fahren unter
Alkoholeinfluss kann einem Zweiradfahrer unter Umständen nicht nur
seine Gesundheit, sondern auch seinen Führerschein kosten. Absolut
fahruntüchtig sind Fahrradfahrer / Pedelec-Fahrer (trittunterstützend
bis 25km/h, ohne Kennzeichen) ab einer Blutalkoholkonzentration von
1,6 Promille. Zudem ist schon bei einem wesentlich niedrigeren Wert,
in Verbindung mit einer alkoholbedingten Ausfallerscheinung, eine
relative Fahruntüchtigkeit gegeben.
Verlust des Führerscheins droht
Neben den strafrechtlichen Konsequenzen müssen alkoholisierte
Fahrradfahrer davon ausgehen, dass sie von ihren Versicherungen für
Personen- und Sachschäden anschließend in Regress genommen werden
können.
Die Polizei warnt dringend davor, unter Einfluss von Alkohol am
Straßenverkehr teilzunehmen. Alkoholunfälle enden oft genug mit
schweren oder gar tödlichen Folgen. Sie sind besonders tragisch, wenn
nicht nur die Verursacher selbst, sondern auch noch unbeteiligte
Mitfahrer oder andere Verkehrsteilnehmer darin verwickelt werden.
Die Divise lautet 0,0 Promille
Auch wenn 0,0 Promille nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, kann
der polizeiliche Rat nur heißen: Entweder - Oder! Die besten
Durstlöscher sind immer noch alkoholfrei! Bleiben Sie auf der
sicheren Seite und verzichten Sie auf alkoholische Getränke, wenn Sie
wissen, dass Sie noch mit einem Fahrzeug fahren müssen. Haben Sie
alkoholische Getränke getrunken, benutzen Sie öffentliche
Verkehrsmittel oder ein Taxi, damit Sie sicher nach Hause kommen.
Kommen Sie gut an!
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Datum: 04.10.2019 - 15:16 Uhr
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