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Verkehrskontrolle - alkoholisierte Fahrzeugführerin fällt wiederholt auf - falsche Angabe von Personalien - Haftbefehl vollstreckt.

ID: 2221202

(ots) - Landkreis Lörrach

Stadt Weil am Rhein, B 532

Eine 23-jährige Fahrzeugführerin wurde am 05.10.2019, gegen 05.50
Uhr auf der B 532 in Weil am Rhein bei der Ausreise nach Frankreich
in Richtung Palmrainbrücke / Huningue (F) einer Fahrzeug- und
Personenkontrolle unterzogen. Hierbei konnte bei ihr deutlicher
Atemalkoholgeruch wahrgenommen werden.

Ein Testgerät ergab eine Atemalkoholkonzentration von 1,22
Promille. Auf Grund dieses Wertes wurde bei ihr auf der Dienststelle
eine Blutprobe entnommen und der Führerschein hätte eingezogen werden
sollen. Sie wies sich jedoch mit dem Führerschein der mitfahrenden
Fahrzeughalterin aus, wodurch sich die Polizeibeamten der
Verkehrspolizei in Weil nicht täuschen ließen. Mündlich gab sie dann
die Personalien einer Freundin an, welche jedoch später auf der
Dienststelle selbst erschien und sich mit einem eigenen Führerschein
auswies. Mit diesen Fakten konfrontiert gab sie dann ihre korrekten
Personalien an.

Die Überprüfung ergab, dass sie wegen einer zurückliegenden
Trunkenheitsfahrt bereits durch die Staatsanwaltschaft Müllheim mit
einem Vollstreckungshaftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben war. Bis
ein Angehöriger die erforderliche vierstellige Geldsumme zur
Abwendung der Haft beschaffen konnte, wurde sie in den
Gewahrsamsräumen der Verkehrspolizei untergebracht.

Die Strafe der zurückliegenden Trunkenheitsfahrt war nun
beglichen, jedoch wartet auf sie nun ein erneutes Strafverfahren
wegen der wiederholten Trunkenheitsfahrt, sowie ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der falschen Angabe von
Personalien an Vollstreckungsbeamte.

Insbesondere das Erstgenannte Verfahren wird vermutlich nun ein
längeres Fahrverbot für Deutschland nach sich ziehen.

ah FLZ/mt




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Datum: 06.10.2019 - 07:47 Uhr
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