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Pressemitteilung der Polizei aus dem Landkreis Oldenburg

ID: 2221279

(ots) - Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis

Sandkrug. Am 05.10.2019, um 00:05 Uhr beabsichtigte eine
Funkstreifenwagenbesatzung in Sandkrug einen Rollerfahrer zu
kontrollieren. Dieser entzog sich zunächst jedoch der Kontrolle über
einen Fußweg. Im weiteren Verlauf konnte der Rollerfahrer erneut
angetroffen werden und schließlich auch einer Kontrolle unterzogen
werden. Hierbei stellte sich heraus, dass der 22jährige Rollerfahrer
aus der Gemeinde Hatten nicht im Besitz einer erforderlichen
Fahrerlaubnis ist und zudem den Roller eines Freundes ohne dessen
Wissen nutzte. Es wurden entsprechende Strafverfahren eingeleitet.

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Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis

Wildeshausen. Am 04.10.2019, um 23:30 Uhr wurde im Rahmen einer
Verkehrskontrolle in Wildeshausen auf dem Westring festgestellt, dass
ein 37jähriger Fahrer eines VW Polo aus der Gemeinde Goldenstedt
nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Ein
entsprechendes Strafverfahren wurde eingeleitet.

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Fahren unter Alkoholeinfluss

Wildeshausen. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle am 05.10.2019, um
05:30 Uhr in Wildeshausen auf dem Nordring stellte sich heraus, dass
der 21jährige Fahrer eines Ford Fiesta aus Bremen unter dem Einfluss
alkoholischer Getränke stand. Mit einem Wert von 0,86 Promille
erwartet ihn nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.

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Fahren unter dem Einfluss berauschender Mittel

Wildeshausen. Am 06.10.2019, um 01:35 Uhr wird in Wildeshausen auf
dem Westring bei einer Verkehrskontrolle festgestellt, dass der
Fahrer eines Skoda unter dem Einfluss berauschender Mittel steht. Bei
dem 18jährigen Fahrer aus Cloppenburg wurde eine Blutprobe entnommen
und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.




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Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch
Telefon: 04221-15590
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Datum: 06.10.2019 - 09:48 Uhr
Sprache: Deutsch
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