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Drei Kilogramm Gold und ein Brautkleid



Kölner Zoll leitet 48 Steuerstrafverfahren ein - knapp 30.000,-EUR nachgezahlter Einfuhrabgaben

ID: 2221670

(ots) -
Allein in den letzten sechs Wochen hat der Kölner Zoll mehr als
drei Kilogramm nicht angemeldeten Goldschmuck bei Reisenden am
Flughafen Köln/Bonn gefunden und 46 Strafverfahren wegen versuchter
Steuerhinterziehung eingeleitet. Alle Beschuldigten hatten versucht,
mit ihrem Gepäck die Kontrollstelle des Zolls durch den grünen Kanal
für abgabefreie Waren zu verlassen. Als unmittelbare Konsequenz des
Schmuggelversuchs, mussten noch vor Ort knapp 30.000,-EUR
Einfuhrabgaben nachgezahlt werden.

"Alle Beschuldigten kamen mit dem Goldschmuck aus der Türkei
zurück nach Deutschland.", so Jens Ahland, Pressesprecher des
Hauptzollamts Köln. "Abgabenfrei sind Waren bei Flugreisen aus
Nicht-EU-Ländern nur bis zu einem Wert von 430,-EUR. Alles was
darüber hinausgeht, muss man beim Zoll anmelden, sonst droht wie in
diesen Fällen ein Steuerstrafverfahren.", so Ahland weiter.

Dass auch teure Kleidungsstücke nicht unbegrenzt abgabenfrei sind,
musste eine belgische Familie bei der Rückreise aus der Türkei
feststellen. Sie hatten dort ein Brautkleid und drei Abendkleider im
Wert von knapp 2500,-EUR gekauft. "Auch hier schützt angebliche
Unwissenheit vor Strafe nicht. Ein Steuerstrafverfahren und knapp
700,-EUR zu zahlende Einfuhrabgaben waren die Folge." so der
Zollsprecher.

Zusatzinformation: Wichtige und zuverlässige Informationen aus
erster Hand bietet die kostenlose App "Zoll und Reise". Mit der App
kann man schnell und einfach herausfinden, welche Waren bei der
Einreise nach Deutschland erlaubt oder verboten sind. Auch
Einfuhrabgaben können leicht berechnet werden, falls die Freimenge
überschritten wird.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Köln
Pressesprecher
Jens Ahland
Telefon: 0221-27252-1176
mobil: 0172/2514897
E-Mail: presse.hza-koeln(at)zoll.bund.de




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Datum: 07.10.2019 - 10:29 Uhr
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