Führerschein kann nach Trunkenheitsfahrt nicht abgenommen werden
(ots) - (swe). Bei einer Fahrzeugskontrolle am Freitag,
4.10., wird gegen 15.56 Uhr festgestellt, dass der kontrollierte
47-jährige Mann aus Rinteln unter dem Einfluss alkoholischer Getränke
stand. Da der Atemalkoholtest bereits einen Wert aufwies, bei dem die
Beschlagnahme des Führerscheins angezeigt gewesen wäre, wollten die
eingesetzten Beamten dies auch tun, mussten dann allerdings
feststellen, dass der Beschuldigte überhaupt keine Fahrerlaubnis
besitzt. Gegen ihn wird nun wegen Trunkenheit im Verkehr und wegen
FAhrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt.
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Datum: 07.10.2019 - 12:37 Uhr
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