ZOLL: Unerlaubter Aufenthalt in Deutschland
(ots) -
Finanzkontrolle Schwarzarbeit trifft auf vier Arbeitnehmer ohne
gültigen Aufenthaltstitel
Ostfriesland: Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit aus Emden
überprüften bereits Anfang September eine Kolonne von mehreren
Arbeitnehmern, die bei Umbau- und Renovierungsarbeiten in einem
Gastronomiebetrieb angetroffen wurden. Vier Personen konnten keinen
gültigen Aufenthaltstitel vorweisen.
"Meine Kollegen können schon vor Ort sichere Aussagen über die
Echtheit von Personaldokumenten treffen. In diesem Fall hatten wir
zwar offensichtlich ungefälschte Ausweise in den Händen, vier der
Arbeitnehmer hielten sich jedoch unerlaubt in Deutschland auf", so
Frank Mauritz, Pressesprecher des Hauptzollamts Oldenburg, zu den
Hintergründen der Kontrolle.
Die vier aus Südamerika stammenden Arbeitnehmer durften sich
lediglich als Touristen in Deutschland aufhalten. Für die Aufnahme
einer Erwerbstätigkeit lag jedoch kein Aufenthaltstitel vor. Auf
Veranlassung der zuständigen Ausländerbehörde mussten die vier
Südamerikaner das Bundesgebiet umgehend verlassen. Eine erneute
Einreise nach Deutschland bleibt für die Dauer von einem Jahr
untersagt.
Weitere Ermittlungen, auch gegen den Arbeitgeber, schließen sich
an.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Oldenburg
Pressesprecher
Frank Mauritz
Telefon: 0441 2102 5140
Mobil: 0151-42 30 06 41
E-Mail: presse.hza-oldenburg(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
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Datum: 07.10.2019 - 13:13 Uhr
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