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Mehrere Verkehrsteilnehmer unter Einfluss von Drogen und Alkohol festgestellt

ID: 2222458

(ots) - Gestern Abend wurden im Schutzbereich der
LPI Gotha mehrere Verkehrsteilnehmer unter dem Einfluss von
Betäubungsmittel und Alkohol festgestellt. In Apfelstädt wurde ein
47-jähriger Skoda-Fahrer mit 2,19 Promille in der Atemluft
angehalten. Ein Drogenvorstest verlief zudem positiv auf
Amphetamin/Methamphetamin. Die Weiterfahrt wurde unterbunden, der
Führerschein beschlagnahmt und er kam zu einer Blutentnahme in ein
Krankenhaus.

In Tüttleben wurde ein 17-jähriger Mopedfahrer auf der B7 positiv
auf Cannabinoide getestet. Auch für ihn endete der Abend an dieser
Stelle mit Blutentnahme und Beendigung der Weiterfahrt. Das gleiche
galt für einen 34-jährigen Audi-Fahrer. Er wurde in Gotha in der
Ohrdrufer Straße angehalten und positiv auf Amphetamin/Methamphetamin
getestet.

In Eisenach stürzte ein 42-jähriger Radfahrer in der
Alexanderstraße, er wurde eindeutig auf Amphetamin/Methamphetamin
getestet.

/>> Wer Drogen wie zum Beispiel Alkohol, bestimmte Medikamente oder
illegale Rauschgifte genommen hat und am Straßenverkehr teilnimmt,
gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Selbst geringe Mengen
können zu Ausfallerscheinungen und Fehlleistungen führen.

Mit 1,1 Promille gelten Autofahrer als absolut fahruntüchtig. Setzen
sie sich trotzdem ans Steuer, machen sie sich strafbar. Ihnen drohen
eine Freiheitsstrafe, Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug sowie
eine Geldstrafe.

Wer mit 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut auf dem Fahrrad oder
Pedelec erwischt wird, begeht ebenfalls eine Straftat und kann seine
Fahrerlaubnis verlieren. Fahrrad- oder Pedelecfahrer müssen ebenfalls
mit Punkten in Flensburg, Bußgeld und u.U. mit einem
Fahrrad-/Pedelec-Fahrverbot und Autoführerschein-Entzug rechnen.

Wer unter dem Einfluss von illegalen Drogen wie Cannabis, Heroin,




Morphin, Kokain, Amphetamin oder Ecstasy ohne Ausfallerscheinungen am
Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit
einer Geldbuße bis zu 1.500 Euro und einem Fahrverbot zwischen einem
und drei Monaten rechnen.

Kommen drogenbedingte Fahrfehler, eine Gefährdung anderer
Verkehrsteilnehmer oder sogar ein Verkehrsunfall hinzu, handelt es
sich um eine Straftat (§ 316 StGB: Freihheitsstrafe bis zu einem Jahr
oder Geldstrafe, § 315c StGB: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder
Geldstrafe).www.polizei-beratung.de<<.(ah)




Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Gotha
Thüringer Polizei
Telefon: 03621-781503
E-Mail: presse.lpigth(at)polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx

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Datum: 08.10.2019 - 08:26 Uhr
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: LPI-GTH
Stadt:

LK Gotha; WAK



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