Kirchen - Fahren ohne Fahrerlaubnis unter Drogeneinfluss
(ots) - Ein 20-Jähriger wurde am späten Montagabend in der
Siegener Straße zur Verkehrskontrolle angehalten. Der 20-Jährige
hatte einen Mofaroller gefahren, der aufgrund von Manipulationen eine
für die Fahrzeugklasse zu hohe Höchstgeschwindigkeit erreichte. Der
20-Jährige war nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis zum
Führen des Krades. An dem Roller war ein Versicherungskennzeichen aus
dem Jahr 2010 angebracht. Eine Haftpflichtversicherung lag nicht vor.
Bei dem Fahrzeuglenker konnten Anzeichen für den Konsum von
Betäubungsmitteln festgestellt werden. Eine Blutprobe wurde entnommen
und die Weiterfahrt untersagt. Gegen den Fahrzeugführer wurde ein
Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das
Pflichtversicherungsgesetz und Verstoß gegen das
Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
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Datum: 08.10.2019 - 11:07 Uhr
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