Drogen im Straßenverkehr
(ots) - Gestern stellte die Polizei zwei Autofahrer fest,
die im Verdacht stehen, ihr Kfz unter dem Einfluss von
Betäubungsmitteln geführt zu haben. So räumte ein 23-Jähriger, der
bei einer Verkehrskontrolle um 19:45 Uhr in Wismar West körperliche
Auffälligkeiten aufwies, gegenüber einer Polizeistreife ein, am
vergangenen Wochenende ein Cannabis konsumiert zu haben. Da ein
Schnelltest vor Ort nicht durchgeführt werden konnte, ordneten die
Beamten eine Blutprobenentnahme an.
Gegen 23:30 Uhr kontrollierte eine Streife eine Autofahrerin in
Wismar Wendorf. Die 26-Jährige teilte den Beamten mit, dass sie
anwesend gewesen sei, als andere in ihrem Beisein Drogen konsumiert
hätten. Sie selbst, so die Frau, habe kein Interesse an
Rauschmitteln. Im Verlauf der Kontrolle bemerkten die Polizisten bei
ihr außergewöhnlich geweitete Pupillen und boten ihr einen
Schnelltest an. Weil der Test positiv auf Ketamin und Amphetamin
reagierte, folgte auch in diesem Fall eine Blutprobenentnahme.
Nur ca. zwei Stunden später (08. Okt.) fiel einer
Streifenwagenbesatzung ein Ford in Dargetzow auf, der sich in
Schlangenlinien fortbewegte. Die Polizisten hielten das Fahrzeug an
und führten eine Verkehrskontrolle durch. Der 30-jährige
Fahrzeugführer, der beim Gehen augenscheinlich stark schwankte und
darüber hinaus weitere für einen Betäubungsmittelkonsum typische
Auffälligkeiten aufwies, gab an, keine verbotenen Mittel zu sich
genommen zu haben. Ein freiwilliger Urintest verlief jedoch positiv
auf Amphetamin und zog ebenfalls eine Blutprobenentnahme nach sich.
In allen drei Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt. Die
Autofahrer erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen
Verstoßes gegen die 0,5 Promillegrenze (berauschende Mittel). Vor
dem Hintergrund der grundsätzlichen Beurteilung der Eignung zum
Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr wird zudem
die Führerscheinstelle informiert.
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Datum: 08.10.2019 - 13:36 Uhr
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