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(BC) Attenweiler - Fahrer missachtet Vorfahrt und wird eingeklemmt / Drei Verletzte und rund 20.000 Euro Sachschaden forderte am Dienstag ein Unfall bei Attenweiler.

ID: 2223012

(ots) - Wie die Polizei mitteilt, war gegen 14.15 Uhr ein
Mercedes von Riedlingen in Richtung Biberach unterwegs. Von rechts
aus Richtung Stafflangen kam ein VW. Dessen Fahrer nahm dem
54-Jährigen die Vorfahrt. Durch den Zusammenstoß der Fahrzeuge
erlitten der Fahrer des VW und dessen Beifahrerin schwere
Verletzungen. Die Feuerwehr befreite die beiden 65-Jährigen aus ihrem
Fahrzeug. Der Rettungsdienst brachte beide in ein Krankenhaus, den
Fahrer mit einem Hubschrauber. Auch den Mercedes-Fahrer brachten die
Helfer mit leichten Verletzungen in ein Krankenhaus. Die Polizei
(Tel. 07392/96300) hat die Ermittlungen aufgenommen. Der Sachschaden
an den beiden Fahrzeugen beträgt nach ersten Schätzungen rund 20.000
Euro. Beide Autos mussten abgeschleppt werden. Die B312 war für etwa
eineinhalb Stunden voll gesperrt. Der Verkehr wurde örtlich
umgeleitet.

In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache
"Vorfahrt und Vorrang" in den letzten Jahren regelmäßig zu den
Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die
Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von
der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur
Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und
Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch
eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des
Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten
hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er
warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den
Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine
aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer
oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das
Verkehrsgeschehen.

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Holger Fink, Polizeipräsidium Ulm, Pressestelle, Telefon:
0731/188-1111, E-Mail: ulm.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de




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Datum: 08.10.2019 - 17:19 Uhr
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