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ZOLL: Eine Luxus-Uhr für 17 Euro? *** Zollamt Cuxhaven stoppt Einfuhr von gefälschten Luxus-Uhren im Postverkehr ***

ID: 2223075

(ots) -
Zollamt Cuxhaven: Bereits Mitte September stießen Zöllner der
Postabfertigung auf eine Sendung mit sechs Luxusuhren eines
namenhaften Herstellers. Nun steht sicher fest, dass es sich um
billige Fälschungen handelte, die in den nächsten Tagen unter
zollamtlicher Überwachung vernichtet werden.

"Der Paketempfänger legte uns bei der zollamtlichen Beschau eine
Warenrechnung von rund 100 Euro für die sechs Luxusuhren vor. Klar,
dass hier etwas nicht stimmen konnte. Lediglich eine der Uhren als
Originalware hat bereits einen Verkaufspreis von über 10.000 Euro",
so Frank Mauritz, Pressesprecher des Hauptzollamts Oldenburg,
erläuternd zu der besonderen Paketabfertigung.

Mit der schon offensichtlichen Vermutung, hier Plagiate vorliegen
zu haben, schalteten die erfahrenen Abfertigungsbeamten den
Markenrechtsinhaber ein. Dieser bestätigte schnell den
Fälschungsverdacht der Zöllner. Eine Aushändigung der im Internet
bestellten und aus Osteuropa gelieferten Uhren an den Paketempfänger
war damit nicht länger möglich. Auf Antrag des Markenrechtsinhabers
werden die Plagiate nun unter zollamtlicher Überwachung vernichtet.

Zusatzinformation Marken- und Produktpiraterie:

Dank des riesigen Warenangebots im Internet können gefälschte
Produkte schnell per Post nach Hause gelangen. Die virtuellen Märkte
bieten günstige Ware aus aller Welt, die rund um die Uhr und oft nur
einen kurzen Klick entfernt ist. Doch genauso wie auf realen
Marktplätzen gibt es auch im Internet-handel schwarze Schafe. Das
Luxusprodukt aus Übersee, das zunächst so günstig erscheint, kann
sehr schnell seinen Glanz verlieren. Nämlich dann, wenn es sich um
eine Fälschung handelt. Der Zoll beschlagnahmt dann die eingeführte
Ware. Möglich sind zudem auch Schadensersatzforderungen des
Originalherstellers. Deshalb rät der Zoll gerade auf virtuellen




Marktplätzen zu gesundem Misstrauen. Klicken Sie im Zweifel lieber
einmal mehr, um einen vertrauenswürdigen Anbieter zu finden.

Rechte geistigen Eigentums (z. B. Marken, Geschmacksmuster,
Patente) sind heute ein entscheidender Bestandteil des immateriellen
Vermögens eines Unternehmens, um im globalen Wettbewerb bestehen zu
können. Rechten geistigen Eigentums liegen Ideen zugrunde. Nur wer
gute Ideen hat und in Forschung und Entwicklung investiert, kann sich
von der breiten Masse abheben und das Interesse von Kunden wecken.
Gute Ideen rufen aber auch eine Vielzahl von Nachahmern und
Trittbrettfahrern hervor, die ebenfalls vom wirtschaftlichen Erfolg
profitieren wollen. Der Zoll steht den Markenrechtsinhabern im Kampf
gegen die illegalen Nachahmer als starker Partner zur Seite.

Zusatzinformation Zoll und Post:

Eine Post- oder Kuriersendung aus einem Nicht-EU-Staat muss
grundsätzlich zollamtlich abgefertigt werden. Ob Zölle oder Steuern
zu entrichten sind, hängt von der Art und dem Wert der versendeten
Ware ab.

Informationen rund um den grenzüberschreitenden Postverkehr
erhalten Sie bei jeder Abfertigungsstelle des Zolls sowie im Internet
unter www.zoll.de.

Zusätzlich hilft die App "Zoll und Post", die voraussichtlichen
Einfuhrabgaben zu berechnen oder nützliche Informationen einzuholen.
Beispielsweise wird vor Produkten gewarnt, die gefährlich, verboten
und gefälscht sein könnten. Die neue App "Zoll und Post" ist
kostenlos im Apple App Store und im Google Play Store verfügbar.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Oldenburg
Pressesprecher
Frank Mauritz
Telefon: 0441 2102 5140
Mobil: 0151-42 30 06 41
E-Mail: presse.hza-oldenburg(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Oldenburg, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 09.10.2019 - 07:49 Uhr
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