Befahren der Fußgängerzone unter Drogeneinfluss
(ots) - Dienstag, 08.10.2019, 17:50 Uhr
Ein 24-jährige Autofahrer fällt einer Funkstreife des
Altstadtreviers am späten Dienstagnachmittag zunächst dadurch auf,
dass er die als Fußgängerzone beschilderte Ludwigsstraße in Mainz
befährt. Im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle konnte der
24-jährige nicht nur keine Durchfahrtsgenehmigung vorlegen, es fiel
den Beamten zudem auf, dass er Anhaltspunkte für eine
Drogenbeeinflussung aufwies, die sich auch bestätigte. Dem
24-Jährigen musste eine Blutprobe entnommen werden und es wurde ein
Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mainz
Pressestelle
Telefon: 06131 65-3011 / 3012 / 3013
E-Mail: ppmainz.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.mainz
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Original-Content von: Polizeipräsidium Mainz, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 09.10.2019 - 13:18 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2223514
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PPMZ
Stadt:
Mainz
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Befahren der Fußgängerzone unter Drogeneinfluss"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).