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Illegale Migration am Paneuropäischen Verkehrskorridor unterbunden

ID: 2223543

(ots) - Im Rahmen eines gemeinsamen Einsatzes
kontrollierten Einsatzkräfte der Bundeszollverwaltung am Dienstag (8.
Oktober 2019), in den Nachtstunden, auf der Bundesautobahn 17 die
Insassen eines Fahrzeuges mit tschechischer Zulassung.

Der Fahrer und die drei Insassen konnten sich gegenüber den
Beamten als ukrainische Staatsangehörige (25 bis 48 Jahre)
legitimieren. Bei der Kontrolle und der Durchsuchung des Reisegepäcks
fanden Die Einsatzkräfte zwei Identitätsdokumente auf. Die
Bundespolizisten überprüften diese und stellten fest, dass es sich um
totalgefälschte rumänische und bulgarische Identitätsdokumente
handelte.

Im Rahmen der Einreisebefragungen bei der Bundespolizei in
Breitenau stellte sich heraus, dass die Ukrainer die
Einreisevoraussetzungen nach dem Schengener Grenzkodex nicht
erfüllten. Es lagen Erkenntnisse vor die den Verdacht der unerlaubten
Arbeitsaufnahme rechtfertigten. Nach Abschluss der polizeilichen
Maßnahmen erfolgte die Zurückschiebungen der vier unerlaubt
eingereisten Personen nach Tschechien. Im Rahmen der
strafprozessualen Bearbeitung wurden Sicherheitsleistungen in Höhe
von insgesamt 950 Euro erhoben. Darüber hinaus verfügte die
Bundespolizei gegen die vier Ukrainer Einreisesperren für die
Bundesrepublik Deutschland. Der 27-Jährigen Fahrer wird zudem als
Schleuser zur Verantwortung gezogen.

Zwei Stunden später mussten am Rastplatz "Am Heidenholz" drei
Asiaten einen Reisebus, von Ungarn kommend, verlassen. Die Beamten
der Bundespolizei überprüften zunächst einen 32-jährigen aus Vietnam.
Bei der Überprüfung seiner Personalien wurde bekannt, dass er zur
Festnahme ausgeschrieben war. Gegen ihn lag ein Einreise- und
Aufenthaltsverbot vor.

Wegen diesem Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz hatte er am
Nachmittag einen Termin am Amtsgericht in Pirna. Im beschleunigten




Verfahren wurde er zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen
verurteilt und mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.750 EUR belegt.
Auch nach Zahlung dieser darf er bis Oktober 2021 nicht in das
Bundesgebiet einreisen. Solange gilt das verfügte Einreise- und
Aufenthaltsverbot.

Am Abend erfolgte seine Zurückschiebung nach Tschechien.

Die zwei anderen Asiaten, ebenfalls vietnamesische
Staatsangehörige (28 und 29 Jahre), konnten sich mit ihren
Reisepässen und nationalen Visa für Ungarn ausweisen.

Die Frauen waren über Ungarn am vergangenen Wochenende in die
Europäische Union eingereist. In der durchgeführten Einreisebefragung
erhärtete sich der Verdacht, dass die Reiseabsicht der Beiden ein
Daueraufenthalt in Deutschland war und zudem durch einen Schleuser
organisiert sein könnte.

Auch sie wurden in die Tschechische Republik zurückgeschoben.




Rückfragen bitte an:
 
Bundespolizeiinspektion Berggießhübel
Pressesprecher
Steffen Ehrlich
Telefon: 03 50 23 - 676 505
E-Mail: bpoli.berggiesshuebel.oea(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

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Datum: 09.10.2019 - 13:48 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: BPOLI BHL
Stadt:

Breitenau



Kategorie:

Polizeimeldungen



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