Mitteilung zum Stand der Ermittlungen wegen des Anschlages
in Halle (Saale) am 9. Oktober 2019
(ots) - Die Bundesanwaltschaft wird heute (10. Oktober
2019) beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs Antrag auf
Erlass eines Haftbefehls gegen
den deutschen Staatsangehörigen Stephan B.
stellen. Der Beschuldigte wurde gestern (9. Oktober 2019)
vorläufig festgenommen. Ebenfalls am 9. Oktober 2019 hat die
Bundesanwaltschaft das bei der Staatsanwaltschaft Halle (Saale)
geführte Ermittlungsverfahren an sich gezogen.
Vor diesem Hintergrund werden Frau Bundesministerin der Justiz und
für Verbraucherschutz Christine Lambrecht und Herr
Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank heute um 14:30 Uhr eine Erklärung
vor Medienvertretern abgeben.
Interessierte Medienvertreter werden gebeten, sich bis 13:00 Uhr
bei der Pressestelle der Bundesanwaltschaft per E-Mail zu
akkreditieren (E-Mail presse(at)generalbundesanwalt.de). Dabei sind der
Name und das Geburtsdatum mitzuteilen. Es wird darauf hingewiesen,
dass es wegen notwendiger Sicherheitskontrollen beim Einlass auf das
Gelände der Bundesanwaltschaft zu Wartezeiten kommen kann.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Markus Schmitt
Staatsanwalt beim BGH
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
E-Mail: presse(at)generalbundesanwalt.de
http://www.generalbundesanwalt.de/
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Datum: 10.10.2019 - 11:40 Uhr
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