Zoll stellt Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz fest
(ots) - Nach den Feststellungen des
Hauptzollamts Rosenheim häufen sich seit geraumer Zeit Aufgriffe von
Tabletten, die die Wirkstoffe Diazepam, Bromazepam, Alprazolam und
Clonzepam usw. enthalten.
Zusammenfassend spricht man hierbei von Benzodiazepinen.
Benzodiazepine sind eine Gruppe von Arzneimittelwirkstoffen, die
als Entspannungs- und Beruhigungsmittel oder als Schlafmittel
verabreicht werden und zur Abhängigkeit führen können.
Bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr fallen Tabletten mit diesen
Wirkstoffen unter das Betäubungsmittelgesetz und bedürfen einer
Mitführungsbescheinigung.
Allein die Kontrolleinheit Verkehrswege München hat im Jahr 2018
fast 40 Strafverfahren eingeleitet und insgesamt fast 2000 Stück
Tabletten sichergestellt.
"Die Entwicklung zeigt, dass wir im Jahr 2019 die Zahlen vom
Vorjahr nochmals deutlich übertreffen werden", so Dominik Kohler,
Leiter der Kontrolleinheit Verkehrswege München.
Der bis dato mengenmäßig größte Aufgriff war im August 2018. Am
Zentralen Omnibusbahnhof in München kontrollierten Zollbeamte einen
Reisenden aus Serbien kommend, der seinen Vater in Deutschland
besuchen wollte. Die Frage nach mitgebrachten anmeldepflichtigen
Waren oder Betäubungsmitteln verneinte er. Im Reisekoffer und der
Umhängetasche des 38-Jährigen fanden die Kontrollbeamten des Zolls
dann jedoch insgesamt 353 Stück Tabletten mit dem Wirkstoff
Clonazepam. Aufgrund der vorliegenden Menge wurde von der
Staatsanwaltschaft die Haftvorführung angeordnet.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Rosenheim
Patrizia Kaiser
Telefon: 08031/3006-7100
E-Mail: patrizia.kaiser(at)zoll.bund.de
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Datum: 10.10.2019 - 14:10 Uhr
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Rosenheim, München
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