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Wohnungsdurchsuchungen in der Oberlausitzer Graffitiszene

ID: 2224371

(ots) - Gemeinsame
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Görlitz und der
Bundespolizeiinspektion Ebersbach:

Am Morgen des 10. Oktober 2019 führte die Bundespolizei im Auftrag
der Staatsanwaltschaft Görlitz in Bautzen, in Bischofswerda und in
Senftenberg drei Wohnungsdurchsuchungen durch. Vorangegangen waren
umfangreiche Ermittlungen in der Oberlausitzer Graffitiszene.

Einem der drei 19-jährigen deutschen Beschuldigten werden mehrere
Graffitistraftaten an der Bautzener Bahnbrücke in der Zeppelinstraße
und dem zweiten Beschuldigten Mittäterschaft vorgeworfen. Nach
bisherigem Ermittlungsstand war ein Schaden in Höhe von 200,00 Euro
entstanden. Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Forst
durchsuchten eine Wohnung in Senftenberg und die ermittlungsführende
Bundespolizeiinspektion Ebersbach eine Wohnung in Bautzen. Die
Beschuldigten wurden angetroffen und werden am heutigen Tage
vernommen. Die Beamten stellten einige Unterlagen, ein verbotenes
Klappmesser und einen Schlagring sicher.

Dem dritten ebenfalls 19-jährigen Beschuldigten werden insgesamt
15 Taten vorgeworfen, die er im Zeitraum Juli 2018 bis August 2019 in
Bautzen und Bischofswerda verübt haben soll. Zu den Tatorten gehören
der Bahnhof sowie der Güterbahnhof in Bischofswerda. In einem der
Fälle hatte er in Bautzen insgesamt 16 Linienbusse der Oberlausitzer
Regionalbus GmbH mit Graffitischriften besprüht, wodurch ein Schaden
von etwa 2.500,00 Euro entstanden ist. Die Ermittler gehen von einer
Gesamtschadenssumme von etwa 5.000,00 Euro aus. Sie stellten in der
Wohnung zahlreiche Graffitiunterlagen, Spraydosen, Farbstifte und
eine geringe Menge Marihuana sicher.

In Bautzen und Bischofswerda waren 11 Beamte im Einsatz, die durch
zwei Landespolizistinnen der Polizeidirektion Görlitz unterstützt
wurden. Sie hatten die Ermittlungen in vier der Fälle geführt.





Der Gesetzgeber sieht für Sachbeschädigung durch Graffiti eine
Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor. Da
es sich hier um drei Heranwachsende handelt, könnte sich die
Anwendung von Jugendstrafrecht noch strafmildernd auswirken.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ebersbach
Pressesprecher
Alfred Klaner
Telefon: 0 35 86 - 7 60 22 45
E-Mail: bpoli.ebersbach.oea(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
(at)bpol_pir

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Datum: 10.10.2019 - 15:36 Uhr
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Ansprechpartner: BPOLI EBB
Stadt:

Bautzen, Bischofswerda, Senftenberg



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