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Zoll am Frankfurter Flughafen findet 25.000 Euro in Beutel mit Damenbinden

ID: 2224551

(ots) -
Am 02. Oktober befragten Zollbeamte am Frankfurter Flughafen eine
Reisende am Abfluggate Richtung Vietnam nach mitgeführtem Bargeld.
Die Passagierin gab da-raufhin an, sie habe ca. 20.000 Euro in ihrem
Gepäck. Eine Barmittelanmeldung ha-be sie nicht vorgenommen, da sie
von einer Anmeldepflicht nichts gewusst habe. Die Zöllner
kontrollierten Rucksack und Bauchtasche, und fanden darin insgesamt
25.000 Euro. Die Geldnoten waren in den Originalverpackungen von
Damenbinden versteckt. Gegen die Reisende wurde ein Bußgeldverfahren
eingeleitet.

"Wir haben Bargeld schon in Rasierapparaten,
Schokoladenverpackungen und sogar in einer Hammelkeule entdeckt. Oft
erklären uns die Reisenden dann, sie hätten Angst vor Diebstahl, und
deshalb das Geld so versteckt, "erläutert Christine Straß,
Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main." "Das ist zwar
durchaus nachvollziehbar, auf die gesetzlich vorgeschriebene
Barmittelanmeldung darf der Reisende aber trotzdem nicht verzichten."

Verstöße gegen die Anmeldepflicht können Bußgelder bis zur Höhe
von 1.000.000 Euro zur Folge haben.

Zusatzinformation Europaweit sind Drittlandsreisende verpflichtet,
Barmittel ab 10.000 Euro bei der Ein- oder Ausreise in die bzw. aus
der Europäischen Union beim Zoll anzumelden. In 4.843 Fällen meldeten
Reisende im Jahr 2018 ihre Barmittel mit rund 173 Millionen Euro am
Frankfurter Flughafen legal an. 1.313 Mal wurden Verstöße gegen die
An-meldepflicht festgestellt, mit rund 25,6 Millionen Euro.

Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist zertifizierter Arbeitgeber
nach dem audit "berufundfamilie". Wir bieten Ausbildungsplätze an.
Näheres unter www.zoll.de - Beruf und Karriere.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Frankfurt am Main
Stabsstelle Kommunikation




Christine Straß
Telefon: 069 / 690 73396
E-Mail: presse.hza-ffm(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 11.10.2019 - 09:00 Uhr
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