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Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" wegen des Verdachts des Völkermords u. a.

ID: 2224688

(ots) - Aufgrund eines Auslieferungsersuchens der
Bundesanwaltschaft wurde am 9. Oktober 2019

der irakische Staatsangehörige Taha A.-J.

von Griechenland zum Zwecke der Strafverfolgung an die
Bundesrepublik Deutschland überstellt und bei seiner Ankunft am
Flughafen Frankfurt (Main) durch Beamte der Zentralen
Kriminalinspektion (ZKI) Oldenburg festgenommen. Rechtsgrundlage
hierfür ist ein Haftbefehl des Ermittlungsrichters des
Bundesgerichtshofs vom 18. April 2019.

Bei dem Beschuldigten handelt es sich um den Ehemann von Jennifer
W. Gegen sie hatte die Bundesanwaltschaft am 14. Dezember 2018
Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München
erhoben (vgl. Pressemitteilung Nr. 68 vom 28. Dezember 2018).

Taha A.-J. ist dringend verdächtig, Völkermord (§ 6 Abs. 1 Nr. 1
bis Nr. 3 VStGB) sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 Abs.
1 Nr. 1, 3, 5 und Nr. 9 VStGB) begangen zu haben. Zudem besteht ein
dringender Tatverdacht wegen Kriegsverbrechen gegen Personen (§ 8
Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 VStGB) und wegen Menschenhandels zum Zweck der
Ausbeutung der Arbeitskraft (§ 233 Abs. 1 Satz 1, § 232 Abs. 3 Nr. 2
StGB a. F.).

In dem Haftbefehl ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt
dargelegt:

Der Beschuldigte schloss sich vor März 2013 der terroristischen
Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" an. Im Sommer 2015 kaufte er aus
einer Gruppe von jesidischen Gefangenen des "IS" heraus eine Frau und
ihre fünf Jahre alte Tochter. Er verbrachte beide in den von ihm
gemeinsam mit der gesondert Verfolgten Jennifer W. geführten
Haushalt. Beide hielten dort Mutter und Tochter fortan als Sklaven
und versorgten sie nur unzureichend mit Lebensmitteln und Wasser. Der
Beschuldigte untersagte beiden die eigene Religion auszuüben und
zwang sie, zum Islam zu konvertieren, den Koran zu lesen sowie




regelmäßig zu beten. Beim Verlassen des Hauses musste die Mutter
einen Vollschleier und ihre Tochter ein Kopftuch tragen. Beide wurden
von Taha A.-J. mehrfach unter anderem auch heftig und zur
Bestrafung geschlagen. Anlässlich einer weiteren Bestrafungsaktion
kettete der Beschuldigte das Mädchen im Freien an und ließ es dort
bei sengender Hitze qualvoll verdursten.

Der Beschuldigte wurde im Mai 2019 in Griechenland festgenommen
und befand sich dort bis zu seiner Überstellung in die Bundesrepublik
Deutschland am 9. Oktober 2019 in Auslieferungshaft. Er wurde gestern
(11. Oktober 2019) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs
vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug von
Untersuchungshaft angeordnet hat.






Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Markus Schmitt
Staatsanwalt beim BGH
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
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Datum: 11.10.2019 - 10:30 Uhr
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