Drogen am Steuer und auf dem E-Scooter
(ots) - Am Donnerstag gegen 0.40 Uhr nachts stoppte die
Polizei auf dem Hemecker Weg einen 20-jährigen Altenaer. Der Verdacht
auf Drogeneinfluss bestätigte sich: Ein freiwilliger Drogentest
verlief positiv. Der junge Mann musste zur Blutprobe zur Altenaer
Polizeiwache mitkommen. Die Polizei untersagte die Weiterfahrt bis
zur vollkommenen Nüchternheit.
Am Freitag erwischte die Polizei auf der Bahnhofstraße einen
E-Scooter-Fahrer ohne Versicherungskennzeichen. Auch bei dem
32-Jährigen bestätigte sich der Verdacht auf Drogeneinnahme. Er hatte
noch ein Tütchen mit Betäubungsmitteln und einen Grinder dabei. Er
musste mitkommen zur Wache, um sich eine Blutprobe abnehmen zu
lassen. Die Polizei stellte E-Scooter und BTM und Grinder sicher und
schrieb Anzeigen wegen des BTM-Verstoßes, Fahrens unter
Drogeneinfluss und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Ein E-Scooter ist kein Spielzeug. Es gelten Regeln - zum Beispiel
Promille-Grenzen, Handyverbot am Lenker oder Handzeichen abgeben beim
Abbiegen. Ihre Fahrer müssen vorhandene Radwege nutzen oder ansonsten
auf der Fahrbahn fahren. Es gilt ein maximales Tempo von 20 km/h.
Weitere Hinweise und Tipps: https://polizei.nrw/e-scooter.
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Datum: 11.10.2019 - 12:57 Uhr
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