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Nach illegalem Einreiseversuch in Haft - Erneuter Verstoß gegen Wiedereinreiseverbot: Gefängnis

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(ots) -
Die Bundespolizei hat einen Serben nach einer Kontrolle auf der
Inntalautobahn am Freitag (11. Oktober) zum Amtsgericht nach
Rosenheim gebracht. Dem Mann wurde ein erneuter Verstoß gegen ein
Einreiseverbot vorgeworfen. Er ist auf richterliche Anordnung hin ins
Gefängnis eingeliefert worden.

Als die Bundespolizisten den serbischen Staatsangehörigen in einem
Fernreisebus aus Italien auf Höhe Kiefersfelden einer Grenzkontrolle
unterzogen, konnte sich dieser nicht ausweisen. Der 41-Jährige führte
lediglich einige Dokumente in französischer Sprache mit. Er gab an,
in Frankreich zu leben und auf einer Besuchsreise zu sein. Mithilfe
seiner Fingerabdrücke fanden die Beamten heraus, dass der Mann schon
mehrfach wegen aufenthaltsrechtlicher Verstöße in Erscheinung
getreten war. Außerdem war er in der Vergangenheit bereits fünfmal
aus der Bundesrepublik abgeschoben worden. Trotz verhängter
Einreiseverbote, hatte er immer wieder versucht, in Deutschland Fuß
zu fassen. Auch mit seiner letzten Abschiebung im Oktober des
vergangenen Jahres war ein Wiedereinreiseverbot verbunden. Dieses
hatte die Ausländerbehörde in Hamburg verhängt.

Der Serbe wurde in Rosenheim erneut wegen versuchter unerlaubter
Einreise angezeigt. Anstelle seinen Aufenthalt unmittelbar zu beenden
führten ihn die Bundespolizisten auf Antrag der Staatsanwaltschaft
beim Rosenheimer Amtsgericht vor. Dort wurde entschieden, den
offenbar unbelehrbaren Wiederholungstäter in Untersuchungshaft zu
nehmen. Er ist in die Justizvollzugsanstalt Landshut eingeliefert
worden.




Rückfragen bitte an:

Rainer Scharf
Bundespolizeiinspektion Rosenheim
Burgfriedstraße 34 - 83024 Rosenheim
Telefon: 08031 80 26 2200
E-Mail: bpoli.rosenheim.oea(at)polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion Rosenheim liegt an der Schnittstelle




zweier Hauptschleuserrouten, der Balkan- und der Brennerroute. In
einem rund 200 Kilometer langen Abschnitt des
deutsch-österreichischen Grenzgebiets begegnen die etwa 420
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der illegalen Migration und gehen
vor allem gegen die Schleusungskriminalität vor. Der bahn- und
grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich erstreckt sich auf die
Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen
sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Auf über 370
Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten sorgen die
Bundespolizisten zwischen Chiemsee und Zugspitze für die Sicherheit
der Bahnreisenden. Weitere Informationen zur Bundespolizei erhalten
Sie unter www.bundespolizei.de oder oben genannter Kontaktadresse.

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Datum: 11.10.2019 - 14:05 Uhr
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Stadt:

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