(Horb am Neckar) Zwei Fußgänger von Auto erfasst
(ots) - Am Freitagabend um kurz nach 23 Uhr sind in
der Dammstraße auf Höhe der Kreissparkasse zwei Fußgänger von einem
Auto erfasst worden. Die beiden Männer standen mit einer
Personengruppe am Fahrbahnrand und traten beim Vorbeifahren des VWs
unvermittelt auf die Straße. Der 47 Jahre alte Autofahrer konnten den
18 und 17 Jahre jungen Männern nicht mehr ausweichen. Beide wurden
auf die Motorhaube aufgeladen und kamen anschließend auf der Straße
zu Fall. Der 18 Jahre alte Mann erlitt hierbei schwere Verletzungen
und musste mit einem Hubschrauber in ein Krankenhaus gebracht werden.
Lebensgefahr besteht nicht. Der 17-Jährige trug leichte Verletzungen
davon und wurde von einem Krankenwagen in ein Klinikum gebracht. Der
Fahrer eines Mercedes, der hinter dem VW unterwegs war, erkannte das
Unfallgeschehen vor ihm zu spät und fuhr dem VW auf. An den beiden
Wagen entstand ein Schaden von insgesamt 4.500 Euro. Beide Fahrer
blieben unverletzt. Zur Unfallaufnahme war die Dammstraße für mehrere
Stunden gesperrt. Ein Sachverständiger wurde auf Weisung der
Staatsanwaltschaft Rottweil hinzugezogen. Der VW musste durch einen
Abschleppdienst geborgen werden.
Rückfragen bitte an:
Sarah König
Polizeipräsidium Tuttlingen
Pressestelle
Telefon: 07461 941-112
E-Mail: tuttlingen.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Original-Content von: Polizeipräsidium Tuttlingen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 13.10.2019 - 16:14 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2225890
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-TUT
Stadt:
VS-Villingen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" (Horb am Neckar) Zwei Fußgänger von Auto erfasst"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).