Sicherungshaft für Wiederholungstäter - Bundespolizisten stellen 41-Jährigen am Magdeburger Hauptbahnhof
(ots) - Am vergangenen Sonntag, den 13. Oktober 2019,
gegen 06:45 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei einen
41-jährigen Mann am Hauptbahnhof Magdeburg. Bei der Überprüfung
seiner Personalien in den Fahndungssystemen der Polizei wurde
bekannt, dass er vom Amtsgericht Magdeburg per Sicherungshaftbefehl
gesucht wurde. So wurde der 41-Jährige im Februar 2019 wegen
Diebstahls in 45 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr
und zwei Monaten verurteilt, diese wurde zu einer 3-jährigen
Bewährung ausgesetzt. Da der Mann gegen die Bewährungsauflagen
verstieß, indem er während seiner Bewährungszeit wieder eine Straftat
begangen haben soll und keinen Kontakt zum Bewährungshelfer hat, wird
erwogen, die Bewährung zu widerrufen. Da die Gefahr besteht, dass er
bis zu dieser Entscheidung immer wieder erheblich straffällig wird,
wurde die Sicherungshaft erlassen. Der Haftrichter bestätigte nach
der Vorführung des 41-Jährigen die Sicherungshaft und der Mann wurde
durch die Bundespolizisten in die Justizvollzugsanstalt nach Burg
gebracht. Hier wird er erstmal bis zur Rechtskraft der
Widerrufsentscheidung verbleiben.
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Datum: 14.10.2019 - 12:54 Uhr
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