Bundespolizeilicher Vorkommnisbericht (Wochenende 12./ 13.10.2019)
(ots) - Nachfolgend der Vorkommnisbericht der
Bundespolizeiinspektion Konstanz vom vergangenen Wochenende (12./
13.10.2019)
Auseinandersetzung im Zug am Haltepunkt Konstanz-Fürstenberg
Am frühen Sonntagmorgen (13.10.2019) kam es in einem Zug am
Haltepunkt Konstanz-Fürstenberg zu einer Auseinandersetzung zwischen
Reisenden. Die Bundespolizei sucht Zeugen des Vorfalls. Gegen 06:30
Uhr geriet nach bisherigen Erkenntnissen ein noch unbekannter Mann
mit einer Personengruppe am Haltepunkt Konstanz-Fürstenberg verbal in
Streit. Schließlich verlagerte sich der Streit in einen haltenden Zug
hinein; dort soll der unbekannte Mann einen 21-Jährigen aus der
Personengruppe dann tätlich angegriffen haben. Ein 23-Jähriger -
ebenfalls aus der Gruppe - griff nach bisherigen Erkenntnissen in den
Vorfall ein und wurde dabei leicht verletzt. Der 21-Jährige, der
selbst unverletzt blieb, stieg mit dem 23-Jährigen noch am Haltepunkt
Fürstenberg wieder aus dem Regionalzug aus. Der Tatverdächtige
hingegen soll in Richtung Singen mit dem Zug (SBB 87658, "Seehas")
abgefahren sein. Der genaue Ablauf des Geschehens und ob weitere
Personen bei dem Vorfall verletzt worden sind, ist Gegenstand der
laufenden Ermittlungen. Hinweise nimmt die Bundespolizeiinspektion
Konstanz unter der Rufnummer 07531/ 1288-0 oder der kostenfreien
Hotline unter 0800 6 888 000 entgegen.
Mit Haftbefehl Gesuchte gehen ins Netz
Am frühen Sonntagmorgen (13.10.2019) um 02:30 Uhr überprüfte die
Bundespolizei in Bietingen (Ortsteil zur Gemeinde Gottmadingen im
Landkreis Konstanz, Baden-Württemberg) zusammen mit der
Eidgenössischen Zollverwaltung einen 29-jährigen PKW-Lenker. Dabei
wurde festgestellt, dass gegen den Mann, der in die Schweiz ausreisen
wollte, ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Düsseldorf vorlag. Der
tunesische Staatsangehörige war 2017 vom Amtsgericht Neuss wegen
Betruges in drei Fällen im Tateinheit mit Wucher rechtskräftig zu
einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 EUR verurteilt worden. Weil der
Mann die Geldstrafe bisher nicht bezahlt hatte bzw. unbekannten
Aufenthalts war, erließ die zuständige Staatsanwaltschaft schließlich
Vollstreckungshaftbefehl. Der Festgenommene zahlte die geforderte
Geldstrafe und konnte somit eine 100-tägige Ersatzfreiheitsstrafe
abwenden. Er setzte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen seinen
Weg fort und reiste aus.
Tags zuvor (12.10.) war Beamten der Bundespolizei ein Gesuchter im
Bahnhof Singen ins Netz gegangen. Gegen 21 Uhr war dort ein deutscher
Staatsangehöriger überprüft worden, der mit einem
Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz gesucht
worden war. Hintergrund war hier eine rechtskräftige Verurteilung des
Amtsgerichtes Singen wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz aus
dem Jahr 2016. Auch nach seiner Festnahme am Samstag zahlte der
29-Jährige die noch offene Geldstrafe in Höhe 3.000 EUR nicht; er
musste alsdann eine 60-tägige Ersatzfreiheitsstrafe in einer
Justizvollzugsanstalt antreten.
Werle
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Datum: 14.10.2019 - 14:33 Uhr
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