(UL) Jungingen - Autofahrerin missachtet Vorfahrt / Bei einem Unfall am Sonntag in Jungingen erlitten drei Personen Verletzungen.
(ots) - Kurz nach 18.45 Uhr fuhr eine 80-Jährige mit ihrem
Opel von Jungingen in Richtung B19. Sie bog nach links auf die B19 in
Richtung Seligweiler ein. Von links kam ein 58-Jähriger mit seinem
Mercedes. Er hatte Vorfahrt. Den übersah die 80-Jährige. Die
Fahrzeuge stießen zusammen. Bei dem Unfall erlitt die Fahrerin des
Opels und ihr 83-Jähriger Beifahrer schwere Verletzungen. Der Fahrer
des Mercedes erlitt leiche Verletzungen. Die Fahrerin des Opels wurde
in ihrem Auto eingeklemmt. Einsatzkräfte der Feuerwehr bargen sie.
Rettungskräfte brachten die Verletzten in Krankenhäuser. Die
Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit. Der Abschlepper kam. Den
Schaden schätzt die Polizei auf etwa 13.000 Euro.
In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache
"Vorfahrt und Vorrang" in den letzten Jahren regelmäßig zu den
Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die
Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von
der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur
Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und
Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch
eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des
Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten
hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er
warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den
Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine
aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer
oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das
Verkehrsgeschehen.
Rückfragen bitte an:
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Telefon: 0731 188-0
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Datum: 14.10.2019 - 14:44 Uhr
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