Korrektur zur Meldung von heute, 11:08 Uhr: Vaihingen/Enz - Jugendliche bieten Schreckschusswaffe zum Kauf an
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(ots) - In der o.a. Meldung hat sich ein Fehler
eingeschlichen. Für den bloßen Besitz ist keine waffenrechtliche
Erlaubnis erforderlich. Der kleine Waffenschein wird zum Führen einer
solchen Waffe benötigt. Unter Führen versteht man "die Ausübung der
tatsächlichen Gewalt über Waffen" also das "bei sich tragen" von
Waffen außerhalb der eigenen Wohnung, von Geschäftsräumen, dem
eigenen befriedeten Besitztum oder einer Schießstätte.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Ludwigsburg
Telefon: 07141 18-9
E-Mail: ludwigsburg.pp(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
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Datum: 14.10.2019 - 15:39 Uhr
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