Verwendung von falschen Schiffskraftstoff - hohe Geldstrafe
(ots) - Am Freitag, den 11.10.2019, gegen 10:00 Uhr,
wurde durch die WSP Wilhelmshaven in Zusammenarbeit mit dem
staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven, auf einem unter der Flagge
Singapur fahrenden Containerschiff, eine Kontrolle nach
EU-Schwefelrichtlinie /Marpol, Anlage VI, durchgeführt. Ziel der
Kontrolle war es, festzustellen, inwieweit der verwendete Kraftstoff
in Bezug auf den Schwefelgehalt den nationalen und internationalen
Vorgaben entsprach.
Bei der vor Ort durch die Behörde durchgeführten Analyse des
verwendeten Kraftstoffs stellte sich heraus, dass der Schwefelanteil
des zu dem Zeitpunkt verwendeten Hafenkraftstoffs mit 0,1904 %
deutlich zu hoch war. Durch das staatliche Gewerbeaufsichtsamt wurde
ein Bußgeld in Höhe von 5000 EUR plus Gebühren festgelegt und vor Ort
auch direkt eingezogen.
Als mögliche Ursache kommt eine verunreinigte Kraftstoffleitung in
Betracht, die mit hochschwefligem Kraftstoff befüllt war. Der
gesetzlich vorgeschriebene Schwefelanteil für solche Kraftstoffe (<
0,1 %) wurde dadurch deutlich überschritten. Es muss davon
ausgegangen werden, dass das Schiff von Hamburg kommend mit diesem
verunreinigten Kraftstoff über Bremerhaven nach Wilhelmshaven
gefahren ist. Der Kapitän ließ sofort, nach Bekanntwerden der
Analyse, die Maschinen auf reinen Dieselkraftstoff umstellen. Zur
weiteren Klärung der Sachlage werden seitens der Schiffsführung
diverse Proben aus den Tanks gezogen und analysiert. Damit soll
sichergestellt werden, dass das Schiff mit gesetzeskonformen
Kraftstoff betrieben wird. Da als nächster Zielhafen Hamburg geplant
war, wurden seitens der WSP Wilhelmshaven vorsorglich die dortigen
WSP Kollegen über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.
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Datum: 14.10.2019 - 15:37 Uhr
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