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Kreis Kleve - Modifizierte Betrugsmasche beim Onlinebanking

ID: 2227412

(ots) - Das relativ neue Onlinebanking ohne
Transaktionsnummer (TAN) haben jetzt auch die Betrüger für sich
entdeckt. Seit einiger Zeit ist für maximal 5 Überweisungen von
Beträgen unter 30 Euro ein TAN-loses Onlinebanking möglich. Erst
danach wird die TAN abgefragt. Ein erneutes Verfahren ohne TAN ist
erst bei der nächsten Anmeldung möglich. Betrüger haben dieses
bereits erkannt und auch im Kreis Kleve in mehreren Fällen
Geldbeträge erbeutet, so die Kreispolizeibehörde. An Kontodaten von
potentiellen Geschädigten zu gelangen, geschieht auf unterschiedliche
Weise. Eine Vielzahl von Firmen- oder Vereinskonten sind im Internet
recherchierbar. Auch betrügerische Phishing-Mails, in denen der
Geschädigte aufgefordert wird, Kontodaten preiszugeben oder das
Hacken eines Computers zählen hierzu. Der Angriff auf die Passwörter
erfolge heute meistens softwarebasiert. Insbesondere schwache und
nachvollziehbare Passwörter ohne Sonderzeichen wie ein Vereinsname
oder der Name des Hundes sind am schnellstens geknackt; der
wichtigste Sicherheitsfaktor so die Kreispolizei weiter, seien die
Onlinenutzer selbst. Ist das Kind dann doch in den Brunnen gefallen,
sollte auf jeden Fall das Zugangskennwort zum Online-Banking geändert
werden. Dabei ist ein starkes Passwort, welches niemals woanders
genutzt wird, am besten. Man sollte auch mit seiner Bank abstimmen,
das TAN-lose Onlinebanking abzuschalten. Als weitere
Vorsichtsmaßnahme sollten Zugangsdaten an einem sicheren Ort
aufbewahrt und niemandem per E-Mail oder SMS mitgeteilt werden. Auch
der Drang, Online-Banking im öffentlichen WLAN zu betreiben, kann
sich als gefährlich erweisen. Für den Fall, dass die Bankaktivitäten
über ein Smartphone abgewickelt werden, ist auch dessen Verlust bei
der Bank anzuzeigen. (SI)




Rückfragen bitte an:





Kreispolizeibehörde Kleve
Pressestelle Polizei Kleve
Telefon: 02821 504 1111
E-Mail: pressestelle.kleve(at)polizei.nrw.de
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Datum: 15.10.2019 - 13:41 Uhr
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