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Trunkenheitsfahrt in Schwerin

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(ots) -

Am 15.10.2019 um 21:09 Uhr teilte eine aufmerksame Bürgerin der
Landeshauptstadt über den Notruf der Polizei einen augenscheinlich
alkoholisierten Fahrzeugführer in Schwerin mit.
Dieser fiel der Hinweisgeberin durch Fahren in Schlangenlinien und
das beinahe Abkommen von der Fahrbahn auf. Der Fahrzeugführer wurde
durch Beamte des Polizeihauptreviers Schwerin einer Verkehrskontrolle
unterzogen. Eine Atemalkoholüberprüfung bei dem 63-jährigen
Fahrzeugführer aus Wismar ergab einen Wert von 0,45 Promille.
Aufgrund der o.g. Ausfallerscheinung wurde gegen den 63-jährigen
Beschuldigten ein Strafverfahren wegen der Trunkenheit im Verkehr
eingeleitet und folglich der Führerschein beschlagnahmt.

Die Polizei Schwerin bedankt sich bei der achtsamen Zeugin und weist
darauf hin, dass das Führen eines Fahrzeuges bereits ab einer
Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille in Verbindung mit
Ausfallerscheinungen zur Einleitung eines Strafverfahrens führen
kann.

Im Auftrag

Alexander Arndt
Polizeikommissar
Polizeiinspektion Schwerin
Polizeihauptrevier Scherin




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Datum: 16.10.2019 - 05:09 Uhr
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