Rücksichtslos überholt und Autofahrer gefährdet / Zeugen gesucht
(ots) - Am Freitag, 11. Oktober, fuhr gegen 9.30
Uhr eine 31-jährige Frau aus Übach-Palenberg mit einem Pkw in den
Kreisverkehr David-Hansemann-Straße/Brünestraße ein und verließ
diesen in Richtung Brünestraße. Dabei bemerkte sie einen von hinten
mit hoher Geschwindigkeit herannahenden schwarzen Pkw. Der Fahrer
dieses Wagens fuhr entgegengesetzt der Fahrtrichtung in den
Kreisverkehr ein. Er blieb auf der Gegenfahrbahn und überholte den
Pkw der Übach-Palenbergerin im Bereich einer Verkehrsinsel auf der
Brünestraße, obwohl ihnen ein Pkw entgegenkam. Nur durch eine
Vollbremsung der Autofahrerin und des entgegenkommenden Wagens konnte
ein Zusammenstoß der Fahrzeuge verhindert werden. Anschließend fuhr
der Fahrer des schwarzen Wagens in Richtung Roermonder Straße davon.
Die Übach-Palenbergerin merkte sich das Kennzeichen des schwarzen PKW
und erstattete Anzeige bei der Polizei. Zur weiteren Klärung des
Geschehens bittet die Polizei den ebenfalls gefährdeten Fahrer des
entgegenkommenden Pkw sowie weitere Zeugen sich zu melden. Zuständig
ist das Verkehrskommissariat der Polizei in Heinsberg, Telefon 02452
920 0.
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Heinsberg
Pressestelle
Telefon: 02452 / 920-0
E-Mail: pressestelle.heinsberg(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/heinsberg
Original-Content von: Kreispolizeibehörde Heinsberg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 16.10.2019 - 12:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2228046
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HS
Stadt:
Übach-Palenberg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Rücksichtslos überholt und Autofahrer gefährdet / Zeugen gesucht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Kreispolizeibeh (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).