Die E-Scooter sind da - Wir helfen Ihnen, sicher durch die Stadt zu kommen
(ots) - In vielen Städten gibt es sie schon länger
- seit heute nun auch in Mönchengladbach: E-Scooter, die von
Jedermann geliehen und genutzt werden können.
Dieses Kraftfahrzeug ist schon jetzt viel diskutiert. Wir geben
Ihnen im Folgenden einen Überblick darüber, was geht, was nicht so
gut ist und was unbedingt vermieden werden sollte. Das kann übrigens
neben der Gesundheit auch ganz schnell mal den Führerschein
betreffen. Hier sind die wesentlichen Dinge, die Sie wissen müssen:
- Der E-Scooter darf nicht schneller als 20 km/h fahren.
- Eine gültige Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen
müssen vorliegen.
- Seinen Platz findet der E-Scooter auf dem Radweg. Ist kein
Radweg vorhanden, so gehört er auf die Fahrbahn. Der Gehweg ist
verboten. Auch, wenn er laut Schild für den Radverkehr
freigegeben ist. Nur spezielle Zusatzschilder "EKF frei" (mit
abgebildetem E-Scooter) können Ausnahmen regeln.
- Es handelt sich um ein Kraftfahrzeug - und unterliegt damit
genauso den Regeln der StVO wie alle anderen Kfz, sofern keine
gesonderten Regelungen für sie existieren.
- In Mönchengladbach wird es spezielle Haltverbotszonen für
E-Scooter geben, die unbedingt zu beachten sind.
- Fahren darf den E-Scooter Jede(r) über 14 Jahren, Führerschein
oder Prüfbescheinigung sind nicht nötig.
- Eine Person auf dem E-Scooter - mehr darf nicht. Das gilt nicht
nur für Mitfahrer sondern auch für Gegenstände, die auf dem
Trittbrett abgelegt werden.
- Mit mehreren E-Scootern muss hintereinander gefahren werden und
es gilt das Rechtsfahrgebot. Auch das ist nicht wirklich neu und
gilt ebenso zum Beispiel für Fahrradfahrer.
Ganz besonders betonen wir einen Aspekt - denn der wird nicht nur
häufig falsch eingeschätzt sondern birgt auch immense Gefahren: Das
Fahren des E-Scooters unter der Wirkung von Alkohol und anderen
berauschenden Mitteln. Wir unterstützen es natürlich, wenn Menschen
in diesen Fällen das Auto stehen lassen. Aber einfach auf den
E-Scooter umzusteigen ist nicht zwangsläufig eine gute Idee, denn:
Fahranfänger und junge Fahrer unterliegen der 0,00
Promille-Grenze. Das heißt: Wer in der Probezeit oder jünger als 21
Jahre ist, sollte von dem E-Scooter im alkoholisierten Zustand
unbedingt die Finger lassen. Das ist ein gut gemeinter Rat, denn
abgesehen von der Gefahr, warten bei Zuwiderhandlung:
- 250 EUR Bußgeld,
- ein Punkt in Flensburg,
- ein Aufbauseminar und
- eine Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahren.
Auch alle anderen Fahrer sollten sich bewusst sein, dass sie ein
Kraftfahrzeug führen. Die Promille-Grenzen sind analog zu denen, die
zum Beispiel für das Auto gelten. Trunkenheitsfahrten können also
auch hier zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
Soweit zu den Vorschriften. Ein paar nützliche Tipps haben wir
aber noch für Sie:
Als Polizei Mönchengladbach empfehlen wir, wenngleich keine
Helmpflicht besteht, bei der Fahrt mit dem E-Scooter einen solchen zu
tragen. Darüber hinaus werden die Tage gerade wieder kürzer. Um sich
vor allem in der dunkleren und trüberen Jahreszeit zu schützen ist es
durchaus ratsam, helle Kleidung mit Reflektoren oder ähnliches zu
tragen. Denn Sichtbarkeit verhilft erwiesenermaßen zur Sicherheit.
Ebenfalls sinnvoll ist es, das Fahren auf dem E-Scooter erstmal in
einem geschützteren Raum zu üben bevor es in den dichten Stadtverkehr
geht. Nur wer in der Handhabung sicher ist kann auch auf
unvorhergesehene Geschehnisse und das Verhalten der anderen
Verkehrsteilnehmer reagieren.
Letztendlich gilt auch - und vielleicht sogar insbesondere - hier:
Nehmen Sie Rücksicht und achten sie aufeinander! Halten Sie sich an
die Regeln und rechnen Sie mit einem Fehlverhalten anderer. Messen
Sie im Zweifel der Tatsache, dass alle gesund nach Hause kommen, mehr
Bedeutung zu als der Durchsetzung Ihres eigenen Rechtes.
Wir schließen mit einer dringenden Bitte an die Nutzer der
E-Scooter ab: Stellen Sie die Fahrzeuge so ab, dass sie den übrigen
Verkehr nicht behindern! Das schließt Fußgänger selbstredend mit ein.
Informationen zu dem sicheren Umgang mit dem E-Scooter und die
Voraussetzungen an das Fahrzeug sind (auch zum Download) auf der
Internetseite der Polizei NRW hinterlegt:
https://polizei.nrw/e-scooter
Die Polizei Mönchengladbach wünscht Ihnen eine gute Fahrt!
Rückfragen von Journalisten bitte an:
Polizei Mönchengladbach
Pressestelle
Telefon: 02161/29 10 222
Fax: 02161/29 10 229
E-Mail: pressestelle.moenchengladbach(at)polizei.nrw.de
https://moenchengladbach.polizei.nrw
Original-Content von: Polizei Mönchengladbach, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 16.10.2019 - 15:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2228357
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-MG
Stadt:
Mönchengladbach
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Die E-Scooter sind da - Wir helfen Ihnen, sicher durch die Stadt zu kommen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei M (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).