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"Betrüger am Telefon" - Warnmeldung

ID: 2228388

(ots) - In den vergangenen Tagen kam es in Staufen und
Badenweiler erneut zu versuchten Betrugsstraftaten am Telefon. Am
Mittag des 08.10.2019 gegen 14:00 Uhr wurde eine 73-jährige Dame aus
Badenweiler durch einen angeblichen Mitarbeiter einer Raiffeisenbank
angerufen und ihr mittgeteilt, dass sie aufgrund einer angeblichen
Gewinnauszahlung eine Steuerschuld beim Finanzamt habe. Gegen Zahlung
von 1000 Euro Bearbeitungsgebühr könne die angerufene ein weiteres
Strafverfahren gegen sie abwenden. Da der Dame aus Badenweiler der
Telefonanruf merkwürdig vorkam und sie zudem gar kein Bankkonto bei
einer Raiffeisenbank besaß, verständigte Sie unverzüglich das
Polizeirevier Müllheim. Eine entsprechende Überweisung nahm sie
natürlich nicht vor.

In einem ähnlichen Fall wurde am Dienstag, dem 15.10.2019 gegen
15:40 Uhr eine 84-jährige Dame aus Staufen telefonisch durch einen
angeblichen Polizeibeamten kontaktiert. Dabei teilen dieser mit,
dass es in jüngster Vergangenheit zu mehreren Einbrüchen in der
näheren Wohngegend Angerufenen gekommen sei und sie nun das in ihrem
Haus befindliche Vermögen, sowie Geld und Wertgegenstände zur
sicheren Verwahrung der Polizei übergeben solle. Die angeblichen
Polizeibeamte würden in Kürze vorbeikommen und die Wertgegenstände in
Empfang nehmen. Im aktuellen Fall wurde die angerufene Dame aus
Staufen jedoch misstrauisch, beendete das Telefonat und verständigte
sofort die richtige Polizei

Das Polizeirevier Müllheim nimmt die beiden aktuellen Fälle
nochmals zum Anlass um hinsichtlich solcher Betrugsmaschen zu
sensibilisieren. Zumeist wählen die betrügerischen Anrufer für ihre
Taten ältere und häufig allein lebende Menschen aus. Die "echte"
Polizei würde niemals Geld oder Wertgegenstände am Telefon einfordern
oder sogar abholen lassen. Im Weiteren würde eine "echte"




Bankmitarbeiterin telefonisch nicht ihre Kontonummer oder Bankdaten
verlangen. Außerdem würde ihnen telefonisch niemals angeboten werden,
ein gegen Sie gerichtetes Strafverfahren gegen die Zahlung einer
Bearbeitungsgebühr abwenden zu können. Auch eine Zahlung einer
Bearbeitungsgebühr für die Auszahlung eines Hauptgewinns bei einem
angeblich gewonnenen Gewinnspiel würde niemals telefonisch erfolgen.

Lassen Sie sich im Zweifel die Telefonnummer und den Namen des
Anrufers für einen möglichen Rückruf geben. Händigen Sie niemals an
der Haustür Ihr Geld oder ihre Wertgegenstände einer fremden Person
aus. Ziehen sie im Zweifel Zeugen oder Nachbarn hinzu. Geben sie am
Telefon keinerlei persönliche Daten oder Bankverbindungen bekannt.
Genehmigen sie niemand am Telefon den Fernzugriff auf ihren Computer.
Beenden sie in Zweifelsfällen das Telefonat und kontaktieren Sie das
Polizeirevier Müllheim (Tel.: 07631-17880) oder den Polizeinotruf
unter der Notrufnummer 110.




Medienrückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Freiburg
Polizeirevier Müllheim
Michael Schorr
Führungsgruppe
Schwarzwaldstraße 16
79379 Müllheim

Telefon: 07631/1788-152
E-Mail: muellheim.prev.fuegr(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Freiburg, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 16.10.2019 - 16:03 Uhr
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