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Eben tanken fahren - Anzeigen gegen Arbeiter und Chef

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(ots) - Warum er die Warnblinkanlage seines Radladers
auf der Fahrt zur Tankstelle eingeschaltet hatte, wusste der
22-jährige Arbeiter eines Bauunternehmens eigentlich auch nicht, als
er am vergangenen Freitag auf der Neuhäuser Straße von einer
Polizeistreife angehalten wurde. Leider trat im Zuge der Kontrolle zu
Tage, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Was
hätte er denn tun sollen, wenn sein Chef ihm aufgetragen hätte, den
Radlader zum Tanken fahren, lautete seine Entschuldigung. Nun
erwartet nicht nur den jungen Mann ein Strafverfahren wegen Fahrens
ohne Fahrerlaubnis, sondern auch seinen Vorgesetzten, weil dieser die
"Schwarz"-Fahrt angeordnet hatte. Wann man die Warnblinker
einschalten darf steht in der Straßenverkehrsordnung: Busfahrer
müssen sie an Haltestellen in bestimmten Fällen nutzen. Im Übrigen
darf außer beim Liegenbleiben und beim Abschleppen von Fahrzeugen
Warnblinklicht nur einschalten, wer Andere durch sein Fahrzeug
gefährdet oder Andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei
Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer
Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen
Straßen. Das Tankenfahren ohne Führerschein steht nicht drin...




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