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Verstoß gegen die Wiedereinreisesperre - 21-Jähriger muss für die nächsten fünf Monate in Haft

ID: 2229336

(ots) - Am Dienstagmorgen (15.10.2019)
kontrollierten die Beamten der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel
die Insassen eines aus Tschechien kommenden Opel Astra. Die
Bundespolizisten führten ihre Fahndungskontrolle gegen 00:50 Uhr auf
der A17 im Bereich des Rastplatzes "Am Heidenholz" durch. Einer der
Insassen, ein Nordmazedonischer Staatsangehöriger, wies sich
gegenüber den Beamten mit seinem gültigen Reisepass aus. Bei einer
intensiveren Überprüfung des 21-Jährigen stellte sich heraus, dass
gegen diesen unter anderen Personalien ein Wiedereinreiseverbot für
Deutschland bis zum Ende des Jahres 2021 besteht. Die zuvor
durchgeführte Abschiebung des 21-Jährigen, fand im Juni dieses Jahres
statt. Zudem stellte sich heraus, dass der 21-Jährige bereits im Jahr
2018 wegen räuberischer Erpressung zu einer Bewährungsstrafe
verurteilt worden war. Wegen des Verstoßes gegen das
Aufenthaltsgesetz wurde gegen den 21-Jährigen am Donnerstag
(17.10.2019) ein beschleunigtes Verfahren am Amtsgericht Pirna
durchgeführt. In diesem Verfahren wurde der 21-Jährige jetzt zu einer
fünfmonatigen Haftstrafe verurteilt und im Anschluss direkt an die
JVA überstellt.

Ebenfalls wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das
Aufenthaltsgesetz müssen sich drei moldauische Staatsangehörige (28,
33, 37) verantworten, welche am Mittwochabend (16.10.2019) auf der
A17 kontrolliert wurden. Im Rahmen der polizeilichen Kontrolle
machten die beiden 28- und 37-Jahre alten Männer nur unglaubwürdige
Angaben zu ihrem geplanten Aufenthalt in Deutschland. Vielmehr fanden
die Bundespolizisten eindeutige Hinweise darauf, dass die Personen
keine touristischen Absichten verfolgten, sondern die Aufnahme einer
Erwerbstätig in Deutschland planten. Bei der Überprüfung des
33-jährigen Fahrers stellte sich heraus, dass dieser bereits in der




Vergangenheit wegen Einschleusens von Ausländern polizeilich in
Erscheinung getreten war. Daher wurde gegen die Personen wegen des
Verdachts auf Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz ein
Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Am Mittwochnachmittag (16.10.2019) war die Reise für eine
bulgarische Staatsangehörige beendet. Für die 37-Jährige ging es nach
der Vorführung beim Haftrichter auf direktem Weg in die JVA nach
Chemnitz. Bei der Kontrolle auf der A17 stellte sich zuvor heraus,
dass gegen die 37-Jährige ein aktuellerer Untersuchungshaftbefehl
wegen Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte vorliegt.




Rückfragen bitte an:
 
Bundespolizeiinspektion Berggießhübel
Martin Ebermann
Telefon: 03 50 23 - 676 506
E-Mail: bpoli.berggiesshuebel.oea(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

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Datum: 18.10.2019 - 09:28 Uhr
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