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Karlsruher Zoll kontrolliert Shisha-Bars /



Sicherstellung von 90 Kilogramm Wasserpfeifentabak und Aufdeckung von zahlreichen Verstößen in Hockenheim

ID: 2230177

(ots) -
In der Nacht von Freitag auf Samstag kontrollierten 11 Zöllner des
Hauptzollamts Karlsruhe und sechs Beamte des Polizeipräsidiums
Mannheim zwei Shisha-Bars, ein Wettbüro und ein Bistro in der
Hockenheimer Innenstadt. Darüber hinaus war auch ein Beamter des
Ordnungsamtes und ein Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt
Hockenheim im Einsatz. Ziel der gemeinsamen Aktion war es, steuer-
und sozialversicherungsrechtliche Verstöße aufzuklären sowie
Jugendschutz und Sicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten.

Die Beamten des Zolls fanden in vier Fällen Anhaltspunkte für
mögliche Verstöße in Bezug auf die Verletzung der Sofortmeldepflicht
sowie auf die Pflicht, Stundenaufzeichnungen für ihre Arbeitnehmer zu
führen. Außerdem stellte der Zoll rund 90 Kilogramm Shisha-Tabak
sicher und leitete zwei Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der
Steuerhehlerei ein.

Auf Tabak sind hohe Steuern fällig. Dabei geht es längst nicht nur
um geschmuggelten und damit unversteuerten Tabak, der anhand eines
fehlenden, gefälschten oder gebrochenen Steuersiegels erkannt wird.
Das Besondere bei Shisha-Bars: Die Inhaber mischen den Tabak für ihre
Kunden mit Aromen oder Glycerin, um ihn anzufeuchten. Passiert das,
handelt es sich nach dem Abgabenrecht um ein neues Produkt, auf das
erneut Steuern fällig werden.

Des Weiteren wurden zwei Ordnungswidrigkeiten wegen des Verdachts
der Verbrauchssteuergefährdung eingeleitet. "Der Tabak darf nicht
lose abgegeben werden. Es besteht ein "Verpackungszwang". Shisha-Bars
müssen Tabakwaren in abgepackten Kleinverkaufsmengen an die Kunden
verkaufen. Das bedeutet, der Endverbraucher (also der Raucher), muss
selbst die Packung öffnen und damit das Steuersiegel brechen. Eine
Tabakabgabe aus einer größeren Verpackungseinheit (z.B. aus einer 500




Gramm-Dose) ist rechtswidrig", so Stephanie Henig, Pressesprecherin
des Hauptzollamts Karlsruhe.

Der Einsatz in Hockenheim verlief nicht ganz unproblematisch. In
einer Shisha-Bar wurden erhöhte CO (Kohlenmonoxid)-Werte
festgestellt. Die CO-Werte in den Shisha-Bars sind für die Behörden
unter dem Sicherheitsaspekt ein großes Thema. Durch das Verbrennen
der Holzkohle für die Wasserpfeifen entsteht Kohlenmonoxid. Dabei
können gesundheitsgefährdende bis lebensgefährliche Konzentrationen
entstehen.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Karlsruhe
Stephanie Henig
Telefon: 0721/3710-328
E-Mail: presse.hza-karlsruhe(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Karlsruhe, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 19.10.2019 - 13:58 Uhr
Sprache: Deutsch
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