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Präsidiumsbereich und Schwäbisch-Gmünd: Falscher Polizeibeamter in Untersuchungshaft-Welle von betrügerischen Anrufen reißt nicht ab

ID: 2231118

(ots) - Präsidiumsbereich und Schwäbisch-Gmünd: Falscher
Polizeibeamter in Untersuchungshaft-Welle von betrügerischen Anrufen
reißt nicht ab

Im Verlauf der letzten Woche (siehe auch Pressemeldung vom
17.10./13.17 Uhr) ging eine regelrechte Welle an Anrufen falscher
Polizeibeamter in Haushalten im gesamten Präsidiumsbereich ein. Auch
im Verlauf des Wochenendes ebbten die Anrufe kaum ab, so wurden
allein am Sonntag mindestens 20 Anrufe aus dem gesamten
Präsidiumsbereich der Polizei gemeldet.

Während die meisten Angerufenen den Betrugsversuch erkennen und
richtigerweise einfach auflegen, haben die Betrüger trotz aller
Warnungen immer wieder Erfolg. Diese Betrugsart ist für die
Geschädigten besonders dramatisch, da es um hohe Schäden und teils um
Gesamtvermögenswerte geht. So musste das Polizeipräsidium Aalen im
laufenden Jahr in Zusammenhang mit "Falschen Polizeibeamten" mehrere
hunderttausend Euro Schaden registrieren.

Die Ermittlungen gestalten sich regelmäßig als schwierig, da die
Hintermänner normalerweise aus Callcentern im Ausland anrufen.
Mitunter kann die Polizei aber auch Ermittlungserfolge vermelden. So
auch im Fall einer 77-Jährigen aus dem Raum Schwäbisch Gmünd, die
zwischen Mittwoch und Freitag in üblicher Masche-es seien Einbrecher
festgenommen worden, auch ihr Wohnung stünde im Visier und sie müsste
ihre Vermögenswerte dringend in Sicherheit bringen- telefonisch
massiv bedrängt wurde.

Im Zuge polizeilicher Maßnahmen konnte am Freitagmittag ein 38
Jahre alter Türke festgenommen werden, der als Geldabholer fungierte.
Der Tatverdächtige wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ellwangen
demHaftrichter vorgeführt. Dieser setzte den beantragten Haftbefehl
in Vollzug, der 38-Jährige wurde in eine Justizvollzugsanstalt
eingeliefert.

Weiterhin gilt, dass die Polizei eindringlich vor dieser




Betrugsmasche warnt und rät: -Die Polizei wird Sie nie über
Wertgegenstände und Ihre Vermögenssituation ausfragen -Die Polizei
wird nie die Herausgabe von Bargeld oder Wertgegenständen verlangen
- Kontaktieren Sie bei geringstem Zweifel Angehörige, Freunde oder
die Polizei und holen Sie sich Rat -Rufen Sie die jeweilige
Polizeidienststelle unter der öffentlich bekannten Nummer an,
benutzen Sie nicht die Rückruffunktion oder vom Anrufer
durchgegebene Nummern -Übergeben Sie niemals Bargeld oder
Wertegegenstände an unbekannte Personen -Klären Sie vor allem
ältere Familienmitglieder über die Tricks der Betrüger und die
Betrugsmasche auf -Informieren Sie sofort die Polizei über die
110, wenn Ihnen ein Anruf verdächtig vorkommt
- Wenn Sie Opfer geworden sind: Wenden Sie sich an die Polizei und
erstatten Sie Anzeige.




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Aalen
Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 07361 580-107
E-Mail: aalen.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Aalen, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 21.10.2019 - 12:59 Uhr
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